Haftverzichtserklärung:

Mit vorstehender Unterschrift beziehungsweise Lesebestätigung bei Online-Anmeldung erklärt der betreffende Hundeführer:

  • den Verzicht auf die Geltendmachung von Schäden, die sowohl diesem als auch dem eingesetzten/einzusetzenden Hund im Rahmen des Übungs- und Prüfungsbetriebes oder im Rahmen des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände des Schwarzwildübungsgatters „Segeberger Heide“ entstehen. Der Hundeführer handelt auf eigene Gefahr. Sollte der Führer des Hundes nicht zugleich Eigentümer sein, so ist eine entsprechende Verzichtserklärung durch den Eigentümer vor Beginn der Übung oder Prüfung beizubringen.
  • die Regelungen der Gatterordnung im Aushang, die Leitlinien der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter und die Belehrung durch den Gattermeister anzuerkennen.

Sowohl Eigentümer als auch Betreiber der Anlage haften nicht für etwaige Schäden im Rahmen des Übungs- und Prüfungsbetriebes und im Rahmen des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände des Schwarzwildübungsgatters „Segeberger Heide“.

Ergänzung zur Pandemie:

Der Hundeführer erklärt ebenso in Bezug auf die Pandemie Coronavirus SARS-CoV-2, über Verhaltensregeln belehrt worden zu sein.

Er verpflichtet sich diese persönlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln umfassend zu beachten.

Bezüglich der persönlichen Risiken (Zugehörigkeit zur Risikogruppe, Alter,- Vorerkrankungen) erfolgt durch den Gatterbetreiber keine Abfrage. Der Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Der Gatterbetreiber und die Gattermeister haften nicht für Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einer möglichen Erkrankung stehen.

Bei sichtbaren Anzeichen für eine Erkältung und ähnlicher Symptome ist eine Teilnahme am Übungsbetrieb ausgeschlossen.

05/2020