Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband leistet Unterstützung bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden und bietet die „Brauchbarkeitsprüfungen“ für Jagdgebrauchshundehunde an. Das Schwarzwildgatter Segeberger Heide gibt Hundeführern eine gute Möglichkeit, um ihre Hunde unter jagdnahen Bedingungen auf den Einsatz am Schwarzwild vorzubereiten. Außerdem führt der Landesjagdverband die Anerkennung der Nachsuchegespanne durch.
Speziell für die Hundeführer ist außerdem ein Entschädigungsfond für Jagdgebrauchshunde eingerichtet worden, der Sie beim Tod Ihres Jagdhundes im jagdlichen Einsatz mit bis zu 1500€ unterstützt.
Für alle Fragen rund um das Hundewesen können Sie sich auch an die jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft (JArge), in der alle Kreishundeobleute und Vorsitzende der Zucht- und Prüfungsvereine vertreten sind, innerhalb des Landesjagdverbandes wenden.
Über die Onlineanmeldung können sich Gespanne für die Brauchbarkeitsprüfungen nach „Brauchbarkeitsprüfungsordnung Schleswig-Holstein“ anmelden:

Nützlich war dem Menschen der Urzeit der Geruchssinn des Hundes beim Aufspüren von Wildtieren und deren Verfolgung auf Fährten und Spuren, aber auch die Bereitschaft, den Menschen gegen wehrhaftes Wild zu verteidigen.

Im Laufe der Geschichte verbesserte der Mensch seine Jagdmethoden, was gleichzeitig zu einer Spezialisierung der verschiedenen Hundetypen führte.

Bereits zu dieser Zeit bildeten sich allmählich einzelne Hunderassen heraus, so der Typ Spitz, Dogge, Windhund, Jagd- und Schäferhund.

In unserem Raum waren es die Kelten, die sich bereits als engagierte Hundeleute zeigten und mit Hunden, die brackenähnlich (Keltenbracke) für die Such- und Spürjagd eingesetzt wurden, arbeiteten.

Im frühen Mittelalter waren es die Besuchsknechte, die mit ihren Leithunden, den Vorfahren unserer heutigen Schweißhunde, von Adelshof zu Adelshof zogen, um dem adligen Jäger, einen bestimmten Hirschen zu bestätigen. So sollte der Jagdherr zum gewünschten Jagderfolg kommen.

Als sich Mitte des 19. Jahrhunderts die Jagdmethoden veränderten, trat an die Stelle der Parforcejagd, an der viele Reiter und große Hundemeuten teilnahmen, die Einzeljagd. Sie wurde von einem Jäger mit Hund ausgeübt. Besonders nach der bürgerlichen Revolution von 1848 stieg das Interesse an einem vielseitig einsetzbaren Jagdhund. Mit der Vervollkommnung der Jagdwaffen trat die Hühnerjagd mehr und mehr in den Vordergrund. Der Anspruch an einen vielseitig brauchbaren Hund vor und nach dem Schuss stieg. Merkmale wie Spurwille und Wasserfreude, als unentbehrliche erbliche Anlagen, um Wild sowohl vor dem Schuss zu finden und aufzuspüren, als auch dieses nach dem Schuss zu apportieren oder dem Jäger zu verweisen gewannen immer mehr an Bedeutung in der Jagdhundezucht.

Je nach Einsatz und Verwendung unterteilt man heute die Jagdgebrauchshunde in:

  • Vorstehhunde
  • Apportierhunde
  • Stöberhunde
  • Schweißhunde
  • Erdhunde
  • Bracken

Eine Übersicht zu einzelnen Jagdhunderassen gibt es auf der Homepage des DJV.

Prüfungen der Jagdgebrauchshunde

Die Prüfungen der Jagdgebrauchshunde haben zweierlei Funktionen. Zum einen sind sie für den Züchter wertvolles Hilfsmittel, um die Qualität seiner Zucht zu erkennen. Zum anderen bestätigen die Prüfungen die Brauchbarkeit des Jagdhundes und seine Einsatzfähigkeit im vielseitigen Jagdbetrieb.

Die meisten Bundesländer schreiben vor, dass in jedem Jagdbetrieb (Eigen- und Pachtjagden) ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss und bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei der Bejagung von Schnepfen und Wasserwild und bei jeder Nachsuche eingesetzt werden muss.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hat dazu jeweils eine eigene Prüfungsordnung erlassen, nach denen die Hunde auf die Arbeit, Gehorsam und Wesensfestigkeit geprüft werden.

Sinn und Aufgabe dieser Prüfung ist es, die Anlagen des Jagdhundes festzustellen, um so auf seine spätere Eignung und Verwendung im Jagdbetrieb schließen zu können. Die VJP beinhaltet bei den Vorstehhunden fünf Prüfungsfächer und dauert einen Tag.

Im Herbst des 2. Lebensjahres müssen die Hunde zeigen, wie sich ihre erblichen Anlagen unter dem Einfluss der Ausbildung weiterentwickelt haben. Es werden neben den reinen Erbanlagen auch folgende Leistungen verlangt: Verlorenbringen auf Haar- und Federwildschleppe, Wasserarbeit sowie Gehorsam. Hinzu kommt eine Beurteilung des Formwertes, die Auskunft über die körperliche Entwicklung gibt. Die HZP beinhaltet bei den Vorstehhunden elf Prüfungsfächer mit mehreren Unterfächern und dauert einen Tag.

Sie gilt als reine Leistungsprüfung, auch Meisterprüfung genannt. Zur Prüfung gehören alle in Betracht kommenden Arbeiten vor dem Schuss (bei Vorstehhunden: Suche mit Vorstehen, Buschieren, Stöbern, Wasserarbeit) Schweißarbeit, Verlorenbringen von Haar- und Federwild auf einer Schleppe, Stöberarbeit und Verlorenbringen aus tiefem Schilfwasser. Besonderer Wert wird auf einen exakten Gehorsam und das Freisein von körperlichen Fehlern gelegt. Die VGP besteht aus fünf Hauptprüfungsfächer, die nochmals in über 30 Einzelbenotungen unterteilt werden. Die Prüfung dauert zwei Tage.

Zusätzliche Prüfungen sind:

  • Verbandsschweißprüfung/Verbandsfährtenschuhprüfung
  • Verbandsstöberprüfung
  • Bringtreueprüfung
  • sowie weitere Prüfungsinhalte, die von den jeweiligen Zucht- und Prüfungsvereinen angeboten werden können

Prüfungen, die der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) und seine Untergliederungen abhalten, sind keine sportlichen Veranstaltungen, die den Gewinn eines Pokals zum Ziel haben. Diese Wettbewerbe dienen allein züchterischen Aspekten und bestätigen leistungs- und wesensstarke Hunde für die Jagd.

Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft

Die Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein besteht aus den Hundeobleuten der Kreisjägerschaften. Die Vorsitzenden der Prüfungs- und Zuchtvereine der in Schleswig-Holstein vertretenen Jagdhundrassen mit Vereinssitz oder Landesvereinigung in Schleswig-Holstein haben ein Recht auf vollwertige Mitgliedschaft. Die Vereinsvorsitzenden müssen Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein und Jagdscheininhaber sein; die von ihnen vertretenen Vereine sollen dem Jagdgebrauchshundverband angehören. Begründete Ausnahmen kann die Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft zulassen. Bei Verhinderungen können sich die Vorsitzenden bzw. Kreishundeobleute durch einen Stellvertreter vertreten lassen. Die Mitglieder der JArGe wählen ihre/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/innen; sie sind in diesem Gremium stimmberechtigte Mitglieder. Der/die Vorsitzende übt gleichzeitig das Amt des Landesobmannes/ der Landesobfrau nach § 10 Abs 1f aus. [§10 (2), c). LJV-Satzung]

Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein
Vorsitzender: N.N.

Nachsuchengespanne

Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der LJV Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.

Hier finden Sie Informationen zu unserem

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