“Bei aller Strenge des Urteils darf man nicht vergessen, dass unter hundert jungen Leuten, die geprüft werden, neunundneunzig mehr Kenntnisse besitzen, als sie durch ihre Antworten in den Prüfungen darlegen.” 

Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil (1783-1859) aus “Kritische Blätter”

Die Ausbildung zum Jäger wird von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Darüber hinaus gibt es private Ausbilder, die den Lehrgang als Dienstleistung anbieten. Grundlage für die Ausbildung ist die Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung).

Der Landesjagdverband hat in Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Prüfern einen Leitfaden für die Jungjägerausbildung erarbeitet: Ausbildungsrichtlinien zur einheitlichen Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein. Diese gewährleisten landesweit einen hohen einheitlichen Standard der Ausbildung.

In der Regel bieten die Kreisjägerschaften Vorbereitungslehrgänge an.  Öffentliche Bekanntmachungen im Anzeigenteil der lokalen Tageszeitung weisen zusätzlich auf den Lehrgangsbeginn hin.

Diese Lehrgänge, die an ein bis zwei Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden, dauern rund sechs Monate und umfassen mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis. Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren.

Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Schießprüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündlich / praktische Prüfung

Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern entweder ausführlich oder im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung.

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission müssen daher immer Vertreter der Jagdbehörde angehören.

Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben:

Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.

In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert.

Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten.

Die Ausbildung zum Jäger wird von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Darüber hinaus gibt es private Ausbilder, die den Lehrgang als Dienstleistung anbieten. In der Rubrik “Ausblider” finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner. Grundlage für die Ausbildung ist die Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung).

Der Landesjagdverband hat in Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Prüfern einen Leitfaden für die Jungjägerausbildung erarbeitet: “Ausbildungsrichtlinien zur einheitlichen Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein”. Diese gewährleisten landesweit einen hohen einheitlichen Standart der Ausbildung.

Das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt.

Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung ab zu legen.

Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme des Jugendlichen an einer Gesellschaftsjagd ist nicht erlaubt.

Nach der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang erhebt die ausbildende Kreisjägerschaft eine Lehrgangsgebühr. Die Anmeldung zur Prüfung – in der Regel zwei Monate vor Prüfungsbeginn – hat bei der Unteren oder Oberen Jagdbehörde zu erfolgen, die eine Prüfungsgebühr erhebt.

Ausbilder für die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines in Schleswig-Holstein

Aufgeführt sind die Ausbilder, welche ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. Sofern für Ihr Kreisgebiet kein Ausbilder genannt ist, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der zuständigen Kreisjägerschaft.

Ausbildungsgruppe KJS Eckernförde

Tel.: 04352 – 1229
E-Mail: erdmann.udo@gmx.de

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Ausbildungsgruppe KJS Herzogtum-Lauenburg

Tel.: 04155 / 823340

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Ausbildung KJS Eutin

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Ausbildungsgruppe KJS Flensburg

E-Mail: Christian.Lange@KJS-Flensburg.de

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Ausbildungsgruppe KJS Kiel

E-Mail: ausbildung@kjs-kiel.de

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Ausbildungsgruppe KJS Dithmarschen Süd

E-Mail: lehrgangsleiter@kjs-dithmarschen-sued.de

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Hanse Jagd Akademie Lübeck

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Ausbildungsgruppe KJS Stormarn

Tel.: 0173 2369893
E-Mail: info@christian-kumpf.de

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Ausbildungsgruppe KJS Oldenburg

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Ausbildungsgruppe KJS Pinneberg

Tel.: 04123-9222910

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Ausbildungsgruppe KJS Plön

Tel.: 04526/8470
E-Mail: jan.fischer3@gmx.net

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Ausbildungkurse der KJS Rendsburg Ost und West

Tel.: 0176-10627829
E-Mail: dirk.lafrenz@deula.de

Jagdlehrgang Schleswig

E-Mail: haackB@t-online.de

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Jagdkurs Segeberg

Tel.: 04328-170620
E-Mail: info@jagdkurs-segeberg.de

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Christian Rosenow Steinburg

Tel.: 04821-684292

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Natur-Akademie Nord Flensburg

E-Mail: kontakt@naturakademienord.de

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Jagdschule Lehmkamp Stormarn

Tel.: 04533 3333
E-Mail: wstoldt@arcor.de

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Jungjägerschule Nordwest

Tel.: 04838 78 90 22
E-Mail: info@jungjaeger-nordwest.de

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Deula Schleswig-Holstein

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Jörg Biehl (Schiesslehrer)

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Jagdschule Langenhöft

Tel.: 04845 – 791 91 64
E-Mail: info@jagdschule-langenhoeft.de

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Jägerausbildung Ostholstein

Tel.: 04363 – 901 71 0
E-Mail: Jaegerausbildung-oh@gmx.de

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Jagdschule v. Fürstenberg

E-Mail: info@jagdschule-vonfuerstenberg.de

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Jagdschule Grimbart

Tel.: 0173 – 58 63 689
E-Mail: info@jagdschule-grimbart.de

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Jagdschule Gut Damp

E-Mail: info@gut-damp.de

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