Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen von dem Teilnehmer anerkannt und die weiteren Hinweise zur Kenntnis genommen. Sie gelten als Bestandteil des Vertrages. Wenn zu einzelnen Veranstaltungen abweichende Bedingungen in der Ausschreibung veröffentlicht werden, gehen diese vor.

1. Seminarort und -zeiten

Der Seminarort und die Seminarzeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarausschreibung. Der Veranstalter behält sich vor, die Zeiten aus organisatorischen Gründen (ggf. auch kurzfristig) zu ändern und teilt Änderungen rechtzeitig mit.

2. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren sind in der jeweiligen Ausschreibung genannt. Darin enthalten können u.a. sein die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Tagungsgetränke). Nicht enthalten sind weitergehende Leistungen des Hotels wie z.B. die Minibar oder Aufpreise für die Mitnahme von weiteren Personen oder Hunden. Diese Leistungen sind vor Ort direkt gegenüber dem Hotel zu begleichen.

Die Teilnahmegebühren sind bei Anmeldung zu bezahlen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer die mehrmals zahlungssäumig sind, solange für nächste Veranstaltungen zu sperren, bis die Zahlungen erfolgt sind.

Weiterer Hinweis: Manche Kreisjägerschaften/Hegeringe übernehmen voll oder anteilig die Teilnehmergebühren, wenn eine ehrenamtliche Funktion nachgewiesen wird. Dies müssen die Teilnehmer mit der Kreisjägerschaft/Hegering eigenständig regeln.

3. Anmeldung

Soweit nicht anders angegeben, liegt der Anmeldeschluss für die einzelnen Seminare vier Wochen vor deren Beginn. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das Online-Anmeldeverfahren unter www.ljv- sh.de/events. Sollte die Nachfrage größer sein als die mögliche Teilnehmerzahl, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldungen beim LJV. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht vor der Bestätigung durch den LJV nicht. Der Teilnehmer ist an die Anmeldung bis zur Entscheidung über die Teilnahme durch den LJV gebunden (vorbehaltlich der Stornierung nach Ziff. 4). Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl wird das Seminar spätestens drei Wochen vor seinem Termin abgesagt.

4. Stornierung

Abmeldungen zu den Veranstaltungen durch den Teilnehmer müssen in Textform (schriftlich per Post oder per E-Mail) spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei einer verspäteten Stornierung erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

Für das Fortbildungsseminar für Pless- und Parforcehörner in „B“ und „Es“ vom 24. – 26. Februar 2023 gilt darüber hinaus folgende Teilnahmebedingung: Die Anmeldung wird erst bei Eingang der Seminargebühr wirksam. Die Rücknahme einer Meldung schließt Erstattungsansprüche aus.

5. Fahrtkosten

Fahrtkosten werden vom LJV nicht erstattet. Sie sind von den Teilnehmern zu tragen oder können ggf. von den Kreisjägerschaften/Hegeringen nach Rücksprache übernommen werden.

6. Absage von Seminaren

Der Veranstalter behält es sich vor, bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen oder aus anderen triftigen Gründen Veranstaltungen kurzfristig abzusagen. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

7. Haftung und Versicherungsschutz

Der LJV haftet gegenüber dem Teilnehmer nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Ein Versicherungsschutz der Teilnehmer durch den Veranstalter, insbesondere eine Unfallversicherung, besteht nicht.

8. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 01/2020