Beim Landesjagdverband ist ein Disziplinarausschuss gebildet. Entsprechend der Disziplinarordnung hat dieser auf entsprechende begründeten Antrag Pflichtwidrigkeiten von Jägerinnen und Jägern zu ermitteln und ggf. zu ahnden. Solche Pflichtwidrigkeiten sind insbesondere Verstöße gegen die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und Verstöße bei der Ausübung der Jagd, darüberhinaus auch ein Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen der Jägerschaft gröblich zu verletzen.