Für alle Fragen rund um die Themen Revierberatung und Fangjagd ist der Landesjagdverband Schleswig-Holstein der richtige Ansprechpartner: Um die Fallenjagd in Schleswig-Holstein ausüben zu dürfen, ist ein zusätzlicher Sachkundelehrgang vorgeschrieben.  Zudem dürfen nur registrierte, geprüfte sowie zulässige Fallen für den jagdlichen Einsatz genutzt werden. Dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. obliegt die Aufgabe der landesweiten Überprüfung und Registrierung von Fallen – der sogenannte “Fallen-TÜV”.

Ihr Ansprechpartner:

Wildmeister (DJV) Christopher von Dollen

Leiter des Hegelehrreviers Grönwohld

Fallen-TÜV: Hier finden Sie die Liste der Registrierungsbeauftragten für den Fallen-TÜV