Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Niclas DĂŒrbrook (SPD) und Dr. Kai Dolgner (SPD) im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Praxis der Waffenkontrollen Stellung genommen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) nimmt dies zum Anlass, seine Mitglieder ĂŒber den aktuellen Stand und die Bedeutung der Kontrollen zu informieren.

Hintergrund: RegelmĂ€ĂŸige Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung

Nach dem Waffengesetz (§ 36 WaffG) sind Waffenbehörden befugt, ohne konkreten Anlass oder Verdacht die ordnungsgemĂ€ĂŸe Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition zu kontrollieren. Ziel ist es, den Zugriff unberechtigter Dritter zu verhindern. Seit einem Erlass des Innenministeriums von Oktober 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine Sollquote: JĂ€hrlich sollen 10 % der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer kontrolliert werden.

Zahlen aus dem Jahr 2024

Insgesamt wurden im Jahr 2024 landesweit 3.398 Kontrollen ohne konkreten Anlass durchgefĂŒhrt. Damit wurde die angestrebte 10-%-Quote mit 10,22 % insgesamt erreicht. In einzelnen Kreisen wurde diese Quote ĂŒbertroffen – z. B. in Kiel (22,8 %) oder Rendsburg-Eckernförde (14,45 %) – wĂ€hrend andere Regionen darunter lagen.

Insgesamt wurden bei den Kontrollen 126 Ordnungswidrigkeiten und 27 Straftaten festgestellt. In 28 FĂ€llen wurde ein Widerrufsverfahren eingeleitet.

AngekĂŒndigt oder unangekĂŒndigt?

Die Art der DurchfĂŒhrung (angekĂŒndigt oder unangekĂŒndigt) ist nicht gesetzlich geregelt. Das Innenministerium empfiehlt, den Großteil der Kontrollen unangekĂŒndigt durchzufĂŒhren, rĂ€umt den Behörden aber bewusst Spielraum ein. Dies dient der PraxisnĂ€he, denn unangekĂŒndigte Kontrollen sind oft logistisch aufwĂ€ndig.

Beide Formen der Kontrolle gelten laut Ministerium als wirksam – auch bei angekĂŒndigten Terminen wurden VerstĂ¶ĂŸe festgestellt. Die Landesregierung will die Wirksamkeit beider Varianten weiterhin im Dialog mit den Behörden evaluieren.

EinschÀtzung des LJV Schleswig-Holstein

Der Landesjagdverband begrĂŒĂŸt eine sachlich fundierte und rechtssichere Kontrolle der Waffenaufbewahrung, sieht aber auch die Notwendigkeit zur VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und zur fachlichen Kompetenz der prĂŒfenden Personen. FĂŒr unsere Mitglieder ist entscheidend, dass Kontrollen nicht pauschal kriminalisierend wirken, sondern der gemeinsamen Verantwortung fĂŒr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit dienen.

Wir raten allen JĂ€gerinnen und JĂ€gern, regelmĂ€ĂŸig die eigenen Aufbewahrungsbedingungen zu prĂŒfen und bei Fragen frĂŒhzeitig Kontakt zu den zustĂ€ndigen Behörden oder Ihrer KreisjĂ€gerschaft aufzunehmen.

đŸ§· Zum Nachlesen:
Landtagsdrucksache 20/3373 – Anfrage zu Waffenkontrollen