Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. fördert den Kauf von Wildackermischungen. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung von 80 % für max. 50 kg Saatgut gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. |
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV SH) fördert den Kauf von Wildackermischung durch seine Mitglieder. Die Förderung findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Die Förderung beläuft sich auf 80 % des Kaufpreises bei max. 50 kg geförderter Wildackermischung der Sorte „Niederwild Initiative LJV SH“. Das Saatgut muss über die Saaten-Union bezogen werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich in Gebinden zu je 12,5 kg bis max. 50 kg. Der Förderzeitraum beginnt am 01. Februar 2022 und endet am 01. Mai 2022. Um die Situation des Niederwildes und anderer Arten zu verbessern, bedarf es der Durchführung von biotopverbessernden Maßnahmen als Reaktion auf intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich extremen Wetterereignissen und Wetterunbilden dienen Brachflächen und Blühstreifen als Rückzugsmöglichkeiten, die Schutz bieten. Damit all diese Maßnahmen erfolgreich sind, muss ein umfassendes Prädatorenmanagement gewährleistet werden. Mit der Bejagung von invasiven Arten wie dem Waschbär oder dem Marderhund sowie heimischen Raubsäugern wie dem Fuchs hilft die Fangjagd dem Niederwild und gefährdeten Bodenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Braunkehlchen. Gefördert wird deshalb die Wildackermischung der Sorte „Niederwild Initiative LJV SH“, die speziell vom „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ entwickelt und im Hegelehrrevier getestet wurde. Der Förderungszeitraum beginnt ab 01. Februar 2022 und endet am 01. Mai 2022. Anträge können in diesem Zeitraum eingereicht werden. Wichtig: Bestellschluss bei der Saaten Union ist der 10.04.2022. Alle Bestellungen nach dem 10.04.2022 werden nicht mehr von der Saaten Union bearbeitet und sind dementsprechend auch nicht förderfähig So stellen Sie den Antrag richtig: Bestellen Sie die gewünschte Menge Wildackermischung (max. 50 kg) bei der Saaten-Union. Nach Abschluss der Zahlung reichen Sie die Rechnung sowie den vollständigen Antrag in der Geschäftsstelle ein. Nach Bewilligung erhalten Sie 80% des Kaufpreises vom Landesjagdverband. Weitere Details finden Sie im Antrag. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des LJV SH zu richten Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege! INFO: Sammellieferungen im Rahmen von Bestellungen durch Hegeringe sind möglich und können individuell vereinbart werden. HINWEIS: Ab 250 kg bestellter Menge entfallen die Frachtkosten. |