Nach mehreren Rissvorfällen auf der Insel Sylt bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) derzeit eine Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Goldschakals vor. Umweltminister Tobias Goldschmidt unterstützt dieses Vorgehen und betont die außergewöhnlichen Umstände, die eine solche Ausnahme rechtfertigen. „Der Goldschakal ist eine besonders geschützte Art. Eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme setzt – wie der Name schon sagt – besondere Umstände voraus. In diesem Fall liegen gleich drei gewichtige Gründe vor, deshalb befürworte ich eine Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Umwelt.“, so Minister Goldschmidt in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).

Drei zentrale Gründe für die geplante Entnahme:

  1. Erhebliche landwirtschaftliche Schäden
    Zwischen dem 19. und 21. Mai 2025 wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement drei Rissvorfälle gemeldet, bei denen insgesamt 76 Lämmer getötet wurden. Die durchgeführte Schadensprognose bestätigt die Gefahr weiterer erheblicher wirtschaftlicher Verluste für die Tierhalter auf der Insel.

  2. Gefährdung geschützter Arten
    Das Nahrungsspektrum des Goldschakals umfasst Säugetiere, Amphibien, Reptilien und unter anderem bodenbrütende Vogelarten, deren Bestände bereits durch andere Prädatoren unter Druck stehen. Der zusätzliche Einfluss des Goldschakals gefährdet diese sensiblen Arten in einem besonders schutzbedürftigen Lebensraum.

  3. Öffentliches Interesse am Küstenschutz
    Die Schafbeweidung leistet auf Sylt einen unverzichtbaren Beitrag zur Deichpflege und somit zum Küstenschutz. Da kurzfristig kein ausreichender Herdenschutz gewährleistet werden kann, wäre ein Rückzug der Tiere eine ernsthafte Bedrohung für die Deichsicherheit.

Rechtlicher Hintergrund

Der Goldschakal ist sowohl durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (Anhang V) als auch national nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Eine Entnahme ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung kann erst nach Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände erteilt werden. Diese wurden am 03. Juni 2025 durch das Umweltministerium informiert und zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Entwicklung des Goldschakal-Vorkommens in Deutschland

Der Goldschakal stammt ursprünglich aus Süd- und Südosteuropa, hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend nach Mitteleuropa ausgebreitet. Ursachen hierfür sind unter anderem klimatische Veränderungen und Veränderungen der Kulturlandschaft. In Schleswig-Holstein wurde der erste Nachweis 2017 im Kreis Dithmarschen dokumentiert. Mit den aktuellen Vorfällen auf Sylt steigt die Zahl der bestätigten Nachweise im Land auf zehn.

Um akute Schäden zu vermeiden, wurden dem betroffenen Tierhalter bereits optische Vergrämungsmittel und Herdenschutzpakete zur kurzfristigen Sicherung der Weideflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Forderung des Landesjagdverbands

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. fordert bereits seit Jahren, den Goldschakal in das Jagdrecht aufzunehmen – zuletzt in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2023. Die aktuelle Entwicklung bestätigt die Prognose des Verbands: Die Ausbreitung des Goldschakals in Europa verläuft dynamisch und führt zunehmend zu Konflikten zwischen Mensch und Tier. Länder wie Österreich reagieren bereits mit rechtspraktischen Maßnahmen auf die neue Situation. Der Verband verweist auf die hohe Mobilität und Anpassungsfähigkeit des Prädators und fordert die Einbindung in das aktive Wildtiermanagement. Neben den Schäden in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und den Herausforderungen für den Artenschutz ist insbesondere der Küstenschutz von zentraler Bedeutung im Land zwischen den Meeren. Daher begrüßt der Verband das zügige Handeln des MEKUN ausdrücklich.