Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hat im Rahmen der Teilaufstellung des Regionalplans „Windenergie an Land“ (Entwurf Juli 2025) eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Ziel des Verfahrens ist es, die zukünftige Nutzung der Windenergie landesweit raumordnerisch zu steuern.
Der LJV SH macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass der Ausbau der Windenergie nur im Einklang mit dem Schutz wandernder Wildtiere erfolgen darf. Insbesondere Rotwild, das in Schleswig-Holstein seit 2001 auf der Vorwarnliste der Roten Liste steht, leidet unter der zunehmenden Zerschneidung seiner Lebensräume.
Um dem entgegenzuwirken, fordert der LJV:
- die Integration des Wildwegeplans Schleswig-Holstein (derzeit in Erstellung beim MLLEV) in die Regionalpläne,
- die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Wildtierkorridore,
- eine Freihaltung von Wanderkorridoren, Grünbrücken, Wildtunneln und Wildwarnanlagen von Windkraftanlagen und deren Zuwegungen,
- sowie Schutz- und Pufferzonen im Umkreis dieser Querungshilfen.
Damit setzt sich der LJV-SH für eine naturverträgliche Energiewende ein, die den notwendigen Klimaschutz mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Vernetzung von Lebensräumen verbindet.
📄 Hier geht’s zur vollständigen Stellungnahme:
2025_10_06 Teilfortschreibung Windenergie an Land
Ausweisung der Konfliktbereiche zum Thema „Windenergie an Land“ in Bezug auf den Rotwildwegeplan für Schleswig-Holstein, Frank Zabel, 2024_09_04