Alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes haben zum Schutz vor der Geflügelpest die Aufstallung von Geflügel in Freilandhaltungen verfügt. Dies teilte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel mit. Sie folgen damit einem entsprechenden Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom 9. November.
Die schnelle Aufstallung im Land hat dazu beigetragen, dass sich die Geflügelpest bislang auf keine weiteren Nutztierbestände ausbreiten konnte. Ich danke allen Verantwortlichen für ihr schnelles und entschlossenes Handeln in dieser schwierigen Situation. Gemeinsam müssen wir sehr aufmerksam bleiben, denn die Geflügelpest hat sich im Wildtierbestand weiterverbreitet,
sagte Albrecht.
Obwohl der Schwerpunkt des derzeitigen Geflügelpest-Geschehens bei Wildvögeln weiter entlang der Westküste liegt, liegen mittlerweile in zahlreichen Kreisen sowie einer kreisfreien Stadt – sowohl an Nord und Ostsee als auch im Binnenland – Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln vor.
Nach derzeitigen Untersuchungsergebnissen wurden in Schleswig-Holstein 54 weitere Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 169. Vorrangig sind hierbei erneut Wildenten und -gänse betroffen. Daneben liegen auch wieder Nachweise bei Greifvögeln, aktuell bei einem Sperber, einem Seeadler, einem Uhu sowie zwei Mäusebussarden vor. Nach aktuellen Zahlen des schleswig-holsteinischen Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz wurden entlang der Westküste knapp 6.000 verendete Wildvögel gezählt.
Aufgrund des sich ausweitenden Geschehens der Geflügelpest bei Wildvögeln und zweier betroffener Geflügelhaltungen im Land hatte sich Minister Albrecht am vergangenen Freitag erneut in einer Videokonferenz mit den Landräten und Bürgermeistern der Kreise und kreisfreien Städte zum weiteren Vorgehen beraten. „Wir müssen alles tun, um die Geflügelbestände zu schützen. Dies ist nur durch das Zusammenwirken von verschiedenen Hygienemaßnamen möglich, um sowohl den direkten als auch den indirekten Kontakt zu Wildvögeln als Infektionsmöglichkeit für Hausgeflügel zu minimieren“, sagte Albrecht. „Ich bedanke mich daher für die konstruktive Gesprächsrunde mit den Kreisen, die gezeigt hat, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.“
Um einen einheitlichen Rahmen für Hygienemaßnahmen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter zu schaffen, hat das Landwirtschaftsministerium Mitte der Woche eine Allgemeinverfügung zu Hygienemaßnahmen, sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen, erlassen. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt zudem, dass die Jagd auf Wasserwild aufgrund des aktuellen Geflügelpest-Geschehens derzeit landesweit unterbleiben sollte. So kann das Risiko verringert werden, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiterverbreiten. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison jedoch wie geplant auch in den Restriktionszonen und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden.
Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.
Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können.
Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:
Weitere Informationen
Liste der Veterinärämter der Kreise
Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts
Informationen der Landesregierung
Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest