Im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund am Samstag (14. Juni). Das Tier war verendet in einem Waldstück bei der Gemeinde Kirchhundem aufgefunden worden. Vor dem Hintergrund dieses ersten ASP-Nachweises in Nordrhein-Westfalen sowie der bevorstehenden Sommerreisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) zur besonderen Wachsamkeit auf. Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie Reisende werden eindringlich gebeten, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies betonte: „Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen jedoch eindringlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Die ASP stellt ein erhebliches Risiko für unsere Haus- und Wildschweinbestände dar – mit potenziell gravierenden wirtschaftlichen Folgen für Landwirtschaft, Fleischverarbeitung und Handel. Ich appelliere daher eindringlich an alle Schweinehalterinnen und -halter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und konsequent umzusetzen.“

Auch die Jägerschaft sei weiterhin aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten der Seuche zu minimieren. „Unsere Jägerinnen und Jäger leisten seit Jahren durch verstärkte Bejagung und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag zur ASP-Prävention“, so Benett-Sturies. Aber auch jede und jeder Einzelne könne einen Beitrag leisten: „Bitte werfen Sie keine Speisereste achtlos in die Natur, sondern entsorgen Sie diese ausschließlich in verschlossenen Müllbehältern.“

Hinweise für Jägerinnen und Jäger:

Jägerinnen und Jäger sind essentiell für die Prävention, das Monitoring und im Ernstfall die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei der Jagd ist daher besonders wichtig. Was es hierbei zu beachten gilt, finden Sie unter: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Jägerinnen und Jäger

Hinweise für schweinehaltende Betriebe:

Um einen Seucheneintrag möglichst zu verhindern, sind die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Was Landwirtinnen und Landwirte vorbeugend tun könne, finden Sie hier: schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Informationen für Schweinehalter und Unternehmen

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (z. B. Wurstwaren, Schinken), Wildbret oder Jagdtrophäen von Haus- oder Wildschweinen aus ASP-betroffenen Regionen der EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Aus Vorsichtsgründen sollte auch auf die Mitnahme entsprechender Produkte aus anderen Regionen dieser Staaten verzichtet werden. Darüber hinaus ist die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im privaten Reisegepäck aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern. Besonders problematisch ist die achtlose Entsorgung von Lebensmittelresten in der Natur, an Rastplätzen oder am Straßenrand. Schweinefleischhaltige Abfälle stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie von Wildschweinen aufgenommen werden können. Eine Infektion kann sowohl über kontaminierte Lebensmittel als auch durch direkten Kontakt zwischen Tieren erfolgen.

Hintergrund:

Die ASP ist eine für den Menschen ungefährliche Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es derzeit nicht.

Seit dem ersten Nachweis in Deutschland im Jahr 2020 wurde die ASP in mehreren Bundesländern bei Haus- und Wildschweinen nachgewiesen. Besonders betroffen ist aktuell das Länderdreieck Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Mit dem Fall in Nordrhein-Westfalen ist nun eine weitere Region in Deutschland betroffen.

In Schleswig-Holstein arbeiten das Land, der Schleswig-Holsteinische Landkreistag sowie der Städteverband Schleswig-Holstein bei der APS-Prävention eng zusammen: Bereits am 1. August 2024 wurde ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum dritten Mal verlängert. Zentrale Bausteine des Pakets sind: eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro für das Auffinden, Bergen und Beproben von verendetem Schwarzwild, die kostenlose Entsorgung von Aufbruch und Kadavern an landesweit 28 Sammelstellen, sowie die Gebührenbefreiung für Trichinenuntersuchungen bei in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild. Der jährliche Finanzrahmen liegt bei 150.000 Euro und wird zu gleichen Teilen vom Land sowie den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild werden ausschließlich vom Land übernommen und über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Weitere Informationen:

 

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Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff, Hanna Weber und Jessica Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev