Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein ruft vor dem Hintergrund des Anfang Juli vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Brandenburg und erstmalig auch in Niedersachsen Jägerinnen und Jäger zu besonderer Vorsicht auf. Neben Mecklenburg-Vorpommern ist damit ein weiteres direkt an Schleswig-Holstein angrenzendes Bundesland von einem ASP-Ausbruch betroffen. Wie das Virus in die Schweinehaltungen gelangen konnte, ist bisher unklar. Die Virusübertragung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über mit Blut oder nach Kontakt mit infizierten Kadavern kontaminierte Gegenstände, Futter sowie über erregerhaltige Lebensmittel wie Wurst oder Fleischerzeugnisse erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird insbesondere an Jägerinnen und Jäger, die Hausschweine halten oder in Schweinehaltungen angestellt sind, dringend appelliert, beide Bereiche strikt zu trennen. Dies gilt für Kleidung und Schuhe, aber auch für Fahrzeuge, Gegenstände sowie Jagdhunde.

Außerdem werden alle Jägerinnen und Jäger im Sinne der ASP- Prävention gebeten:

  • Keine Jagdreisen in von ASP betroffene Gebiete zu unternehmen.
  • Die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, insbesondere das sorgfältige Reinigen und Waschen von Kleidung, Schuhwerk, Fahrzeugen und sämtlichen Gebrauchsgegenständen sowie jagdlich genutzten Hunden nach der Jagd.
  • Fallwild, Aufbrüche, Schwarten und Zerwirkreste von Schwarzwild an einem der eingerichteten Sammelplätze zu entsorgen.
  • Von jedem Stück erlegtem Schwarzwild und insbesondere von jedem Stück Fallwild und Unfallwild eine Probe zur Untersuchung auf ASPzu entnehmen.
  • Vermehrtes Auftreten von Fallwild oder auffälligen Stücken (Schwarzwild) dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen.
  • Kein erlegtes Schwarzwild, Fleischerzeugnisse oder Trophäen aus den von ASP-betroffenen Regionen nach Schleswig-Holstein zu verbringen.
  • Reste von Proviant nur in geschlossenen Müllbehältern, keinesfalls in der freien Natur, zu entsorgen.

Anlässlich des Eintrags der ASP in die Wildschweinpopulation in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 wurde das in Schleswig-Holstein ganzjährig stattfindende Monitoring zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen sowohl bei verendet aufgefundenen als auch bei erlegten Wildschweinen weiter verstärkt. Seit 2018 gibt es Sammelplätze, an denen Jägerinnen und Jäger aufgefundene Tierkadaver kostenlos sicher entsorgen können. Für die Beprobung und Entsorgung von Fallwild können Jägerinnen und Jäger eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Quelle: MLREV

 

Weitere Informationen:

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/