Wildschweine: Im Juni 2020 ereigneten sich die meisten ASP-Fälle erneut in Ungarn und Polen. Auch unweit der deutsch-polnischen Grenze wurden erneut ASP-positive Fälle nachgewiesen. Aus dem asiatischen Teil Russlands und aus Südkorea wurden weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet. In den baltischen Staaten, wo ASP seit 2014 vorkommt, scheint sich die Situation zu entspannen. Die Anzahl gemeldeter Fälle bei Wildschweinen ist in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen, wobei die verbleibenden ASP-positiven Wildschweine, die gefunden werden, ausschließlich seropositiv, aber PCR-negativ sind. Auch in Belgien scheint die Situation unter Kontrolle gebracht worden zu sein. Die letzten ASP-positiven, skelettierten Kadaver wurden im März gefunden.

Hausschweine: Im Juni meldete Polen einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit 24 Tieren im Westen des Landes (Großpolen) und einen Ausbruch in einem Betrieb mit 70 Tieren im Osten des Landes (Lublin). Die Betriebe befinden sich in den bereits reglementierten Restriktionsgebieten. Rumänien meldete 32 Ausbrüche in Hausschweinebetrieben. Mit Ausnahme eines Betriebes mit knapp 2.300 Tieren handelte es sich um Kleinhaltungen. Die Ukraine meldete einen Ausbruch in einem Betrieb mit 63Tieren. In China und Myanmar kam es im Berichtszeitraum zu weiteren ASP-Ausbrüchen in Hausschweinebeständen. Indien hat im Berichtszeitraum keine weiteren ASP-Ausbrüche gemeldet

Das Risiko eines ASP-Eintrags nach Deutschland durch menschliches Handeln ist nach wie vor hoch. Die kürzeste Distanz eines bestätigten Falles in Polen zur deutschen Staatsgrenze (10,5km) hat sich nicht verringert. In Deutschland haben die Vorbeugung und die Früherkennung oberste Priorität. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern. Es ist deshalb verboten, Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten nach Deutschland zu verbringen. Jäger, Forstleute und Landwirte werden gebeten, aufgefundenes Fallwild an die zuständige Behörde zu melden, beispielsweise über die kostenfreie App tierfund-kataster.de. In Schweinebetrieben sind weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2020/860) die geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest.

Die aktuellen Restriktionszonen in betroffenen EU-Ländern finden Sie hier.

Quellen/Links: Friedrich-Loeffler-Institut, GOV.UK, KVG, FAO, OIE-Wahis, ProMED, ADNS, PAFF, EMPRES-i