Am 15. Oktober 2024 wurde erstmals ein Fall der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei einem Wildwiederkäuer in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Es handelte sich um ein verendetes Stück Muffelwild aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Auch unsere heimischen Wildbestände können von dieser Tierseuche betroffen sein. Das aktuelle Tierseuchengeschehen ist weiterhin dynamisch. Neben Fällen bei Rindern, Schafen, Lamas und Alpakas wurden bundeswei Nachweise des Blauzungenvirus bei wildlebendem Muffel-, Rot- und Damwild gemeldet (Stand: 11.10.2024). In Schleswig-Holstein sind aktuell keine neuen Fälle bei Wild bekannt – ein Umstand, der das wachsame Monitoring durch uns Jägerinnen und Jäger umso bedeutsamer macht.
Was ist die Blauzungenkrankheit (BTV-3)?
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen – kleine, blutsaugende Mücken – übertragen wird. Besonders empfänglich sind Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer können erkranken.
Unsere Aufgabe als Jägerschaft
Die Jägerinnen und Jäger Schleswig-Holsteins können einen wichtigen Beitrag zum Seuchengeschehen leisten, indem sie aufmerksam sind und Beobachtungen sowie Auffälligkeiten frühzeitig melden. Verendetes oder krank wirkendes Wild sollte umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden, um eine zeitnahe Untersuchung zu ermöglichen.
Bitte informieren Sie sich über die konkreten Hinweise und Handlungsempfehlungen für das Wildmonitoring im Infoblatt für Jägerinnen und Jäger, das wir Ihnen zur Verfügung stellen. Nur mit einer engen Zusammenarbeit können wir die Gesundheit unserer Wildbestände sichern und zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit beitragen.
Bleiben Sie aufmerksam – aus Verantwortung für unser Wild.
Blauzungenkrankheit: BTV-3-Nachweise in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2025 (Stand: 30.05.2025) Quelle: MLLEV
Kreis/Kreisfreie Städte | Anzahl Rinderhaltungen | Anzahl Schaf- und Ziegenhaltungen | Anzahl Haltungen
sonstiger Tiere* |
Anzahl
Wildlebende Tiere |
---|---|---|---|---|
Dithmarschen | 25 | |||
Herzogtum Lauenburg | 8 | |||
Kiel | 1 | |||
Lübeck | 2 | |||
Neumünster | 0 | |||
Nordfriesland | 52 | 3 | ||
Ostholstein | 9 | |||
Pinneberg | 6 | |||
Plön | 9 | |||
Rendsburg-Eckernförde | 41 | |||
Schleswig-Flensburg | 42 | |||
Segeberg | 13 | |||
Steinburg | 24 | |||
Stormarn | 9 | |||
Gesamt je Tierart | 241 | 3 | 0 | 0 |
Gesamt alle Tierhaltungen | 243 |