Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Ob bei Stöberjagden, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband, die Kreisjägerschaften, Hegeringe und die Zucht- und Prüfverbände leisten Unterstützung bei der Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden und bieten die „Brauchbarkeitsprüfungen“ für Jagdgebrauchshundehunde an. Alle Termine für die Prüfungen nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Schleswig-Holstein und die Möglichkeit der Onlineanmeldung gibt es gebündelt unter www.bpo-sh.de