Schießübungsnachweis: Landesverordnung veröffentlicht
Zum 01. August trat die neue Landesverordnung über die Erlangung des Schießübungsnachweises in Kraft. Wer an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild teilnehmen möchte, muss einen gültigen Schießnachweis erbringen. Der Schießübungsnachweis gilt als erbracht, wenn die Jägerin oder der Jäger zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nachweisen kann, dass auf einer für das jagdliche Schießen zugelassenen Schieß [...]








