Das Landesamt für Umwelt hat die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt erteilt

Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – gestern Abend eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0:00 Uhr am heutigen Tag, Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit darf dieser Goldschakal nun von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden.

Allgemeinverfügung zum Download