Am 01. April 2021 beginnt das neue Jagdjahr. Die Verlängerung des Jahresjagdscheins, die Jagdpacht und gesetzliche Neuerungen müssen beachtet werden. Um die Jagd auch weiterhin ordnungsgemäß ausüben zu können, ist es notwendig an alles Wichtige zu denken!

Das neue Jagdjahr steht vor der Tür und somit gibt es vieles zu beachten. Fristen und gesetzliche Änderungen müssen berücksichtigt werden, um die Jagd auch in den kommenden zwölf Monaten ordnungsgemäß ausüben zu dürfen.

Jahresjagdschein verlängern: Denken Sie daran den Jahresjagdschein rechtzeitig zu verlängern. Seit letztem Jahr ist im Rahmen der Verlängerung des Jahresjagdscheins eine Abfrage beim Verfassungsschutz notwenig. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine rechtzeitige Absprache mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde ist sinnvoll. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten bei den Behörden gelten können.

Jagdpacht/Begehungsscheine: Sofern Revierinhaber zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine ausgehändigt haben, sollten die Fristen überprüft und ggf. verlängert werden. Ein entsprechender Vordruck eines Begehungsscheins kann über den LJV-Shop bezogen werden: Vordruck Begehungsschein

NWR-ID: Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Alle Infos finden Sie auch auf der Internetseite des Nationalen Waffenregisters.

Gesetzliche Neuerungen: Bleiben Sie auf dem Laufenden! Als Mitglied des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. erhalten Sie alle Informationen zu rechtlichen Neuerungen über das Mitteilungsblatt “Jäger in Schleswig-Holstein” direkt in Ihren Briefkasten und bequem per Email über den verbandsinternen Mitglieder-Newsletter “Jäger-Infobrief”. Sie sind Mitglied und bekommen noch keinen “Jäger-Infobrief”? Dann teilen Sie der Schriftführerin oder dem Schriftführer Ihrer Kreisjägerschaft bitte Ihre Email-Adresse mit.

Der Landesjagdverband veranstaltet am 18. Februar von 15.45Uhr – 20.00Uhr ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema Waffenrecht für Jäger. Das 4-stündige Abendseminar gibt einen kompakten Überblick über die Neuerungen im Waffenrecht und richtet sich speziell an die Ausbilder in den Jungjägerkursen der Kreisjägerschaften sowie Interessierte. Eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10EUR wird erhoben. Hier gelangen Sie zur Anmeldung