Ab Februar werfen unsere heimischen Hirscharten ihr Geweih ab. Daher stammt auch der alte Monatsname „Hornung“ für den Monat Februar. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass das Sammeln von Abwurfstangen Wildtiere stört, dem Wald schadet und verboten ist. Besonders im Spätwinter braucht unser Wild Ruhe, um Energie zu sparen. Wer jetzt abseits der Wege unterwegs ist, gefährdet Tiere und Natur. Der anerkannte Naturschutzverband bittet deshalb darum, Rückzugsräume zu respektieren und im Wald auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben.

Der Monat Februar wurde früher „Hornung“ genannt. Diese alte deutsche Bezeichnung, die bis ins 15. Jahrhundert offiziell gebräuchlich war, verweist auf ein besonderes Naturereignis: Heimische Hirscharten wie der Rothirsch werfen in dieser Zeit ihr Geweih ab. Doch wie funktioniert das? Der jetzt sinkende Hormonspiegel der Hirsche aktiviert knochenabbauende Zellen, sogenannte Osteoklasten. Sie lösen die Verbindung zwischen Geweih und den knöchernen Stirnzapfen, den Rosenstöcken, sodass die eindrucksvollen Geweihstangen abfallen.

Dieses jährliche Abwerfen schafft Platz für neues Wachstum. Innerhalb eines halben Jahres bildet sich ein meist noch größeres Geweih, das vor allem während der Paarungszeit, der sogenannten Brunft, bei den Hirschen zum Einsatz kommt, um die Rangordnung festzustellen. Ein Geweih kann trotz des kurzen Wachstums am Ende problemlos mehrere Kilogramm wiegen. Die Geweihe bestehen aus Knochenmaterial und das schnelle Wachstum verlangt von den Tieren viel Energie. Gerade im Februar und März sind die Energiereserven jedoch nahezu aufgebraucht, und das Nahrungsangebot ist weiterhin knapp. Für Pflanzenfresser wie Rothirsch und Co. bedeutet diese Zeit vor allem eines: Kräfte sparen. Jede Störung, die die Tiere aufscheucht, führt zu unnötigem Energieverlust und schwächt sie zusätzlich in einer ohnehin schwierigen Phase.

Die Abwurfstangen werden meist im Verborgenen verloren. Wer sie sucht, bewegt sich daher häufig abseits der Wege und stört dabei das gerade in dieser Zeit ruhebedürftige Wild. Gleichzeitig leidet auch der Wald: Wenn die Vegetation noch Winterruhe hält, weichen unsere Wildwiederkäuer notgedrungen auf Knospen und Baumrinde aus, um ihren Energiebedarf zu decken. Zusätzlicher Stress erhöht diesen Druck auf junge Bäume. Werden Wildtiere in dieser sensiblen Zeit konsequent in Ruhe gelassen und nicht gestört, profitierten sowohl die Tiere als auch der Wald.

Auch rechtlich ist die Lage eindeutig: Abgeworfene Geweihstangen fallen unter das Jagdrecht und gehören der jagdausübungsberechtigten Person. Wer solche Fundstücke ohne Erlaubnis an sich nimmt oder sammelt, begeht Wilderei und macht sich damit strafbar. Statt unser heimisches Wild für ein dekoratives Objekt zu stören und sich strafbar zu machen, sollten die Geweihe im Wald verbleiben. Dort dienen sie kleinen Waldbewohnern und Nagetieren als natürliche und wertvolle Mineralstoffquellen.