Die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfungen können weiterhin durchgeführt werden. Dies teilten die zuständigen Behörden auf Initiative des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV) mit. Der LJV hatte zuvor auf die Wichtigkeit der Lehrgänge mit einer entsprechenden Begründung hingewiesen. In der Bestätigung heißt es, dass die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung unter § 12a Abs. 1 der Corona-BekämpfVO fallen, so dass neben den allgemeinen Beschränkungen (§ 2 und § 3) die Vorgaben für Veranstaltungen nach § 5 gelten.

Bei den Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung handelt sich nicht um eine außerschulische Bildungsveranstaltung, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmer/innen dient. Vielmehr liegt die Vorbereitung auf einen Jagdschein zumindest in gewissen Teilen im öffentlichen Interesse, da nur Jäger den jagdrechtlichen Pflichten, die auch dem öffentlichen Interesse dienen, nachkommen können, daher gilt § 12 a Abs. 1 und nicht Abs. 2.

Kann bei gewissen Ausbildungsteilen der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.