Bundesverkehrsministerium erlaubt Geräte ohne EU-Zertifizierung weiterhin. DJV und DWR begrüßen Entscheidung. Kritikpunkt: Einsatzbereich ist weiterhin eingeschränkt.
Das Bundesverkehrsministerium hat eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen. Damit können die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen am 1. Januar 2024 beschafften Drohnen für einen breiten Einsatzbereich dauerhaft genutzt werden – obwohl eine EU-Zertifizierung fehlt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Regelung, die einer Forderung der Verbände entspricht und dem Tierschutz dient.
Die Verbände kritisieren jedoch, dass die Regelung nicht weit genug geht. Gewisse Beschränkungen können Jungwildretter in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Bestandsdrohnen müssen nach wie vor größere Abstände zu Straßen und Infrastruktur einhalten als neuere, zertifizierte Drohnen. Zudem dürfen sie nicht außer Sichtweite fliegen.
Die neue Regelung ersetzt ab dem 20. November 2024 eine zunächst befristete Ausnahmeregelung. Bei den neueren Drohnen, die bereits über eine EU-Zertifizierung verfügen, ist das mögliche Einsatzspektrum weiter. Hintergrund der Ausnahme für die Bestandsdrohnen ist unter anderem die Förderung der Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ohne Ausnahmeregelung wäre der Einsatzbereich älterer Drohnen so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Einsatz für die Jungwildrettung kaum noch möglich wäre. Die Jungtierrettung ist ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen mit Wärmebildkameras.