Im ausgehenden Winter fällt das abgeschnittene Holz überall in der Landschaft auf – denn bis zum letzten Februartag durften noch Knicks und Hecken im Rahmen der traditionellen Knickpflege auf den Stock gesetzt werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass Knicks ihr typisches Erscheinungsbild behalten und sich zu dem artenreichsten Lebensraum für Tiere und Pflanzen im Binnenland entwickeln können. So mancher wird diese Frist bis zum letzten Tag genutzt haben. Wer nach dem Schneiden allerdings zu lange mit dem Abtransport wartet, gerät leicht in die Brutzeit und gefährdet damit Nester mit Gelegen und Jungvögeln.

Bei den kürzlich so ganz ohne Übergang eingesetzten milden Temperaturen werden schon im ausgehenden Winter die Reviere mit Gesang abgegrenzt und die Nester gebaut. Dabei sind Schnittguthaufen für Arten wie Rotkehlchen und Zaunkönig, die gerne im dichten Unterholz brüten, scheinbar geeignete Brutstandorte. Schnittguthaufen erweisen sich dann schnell als ökologische Fallen, wenn sie in der Brutzeit geschreddert, verbrannt oder zu spät entfernt werden. Nester mit Gelegen werden zerstört und Jungvögel möglicherweise getötet. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, wildlebende Tiere zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen zu beschädigen oder zu zerstören. Unter diesen Schutz fallen auch die Gelege unserer heimischen Singvögel.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Schnittgut noch bis in den April hinein liegen bleibt und bereits von Vögeln als Brutplatz angenommen wurde. Dies führt unweigerlich dazu, dass die Haufen bis Ende September liegenbleiben müssen. Wer eine derartige behördliche Verfügung nicht riskieren möchte und die Vögel schützen will, sollte die Haufen nach dem Knicken zeitnah entsorgen, spätestens aber bis Mitte März.

Mehr über die Pflege von Knicks in Schleswig-Holstein kann im Internet unter www.schleswig-holstein.de – Suchbegriff „Knick“ – nachgelesen werden. Der kostenlose Flyer ist über broschueren@llur.landsh.de oder Tel. 04347/704-230 zu beziehen – hier auch als pdf-Datei: http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/faltblatt/flyer_knickpflege.pdf

PM LLUR