Am 13.12.2023 fand im Landtag die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Die Abstimmung zum Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt. Der Vorsitzende des Umwelt- und Agrarausschusses Heiner Rickers (CDU) verwies zur Abstimmung auf den Entwurf des Ausschusses, der mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen wurde. Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, stimmten die Abgeordneten auch für weitere Neuerungen in Bezug auf den Umgang mit invasien Arten, Gruppenabschussplänen sowie der Einführung eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild. Die Gesetzesänderungen treten jedoch erst mit Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung des neuen Landesjagdgesetzes findet voraussichtlich Mitte Januar 2024 statt.
Wichtige geänderte Punkte im Überblick:
- Der Wolf wird dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt
- Die Nutria bekommen eine ganzjährige Jagdzeit (vorbehaltlich dfer Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG)
- Der Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haaraubwild und Nutria wird erlaubt
- Gruppenabschusspläne werden gesetzlich verankert
- Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
- und weitere Punkte
Hier können Sie die angenommenen Beschlussempfehlungen des Umwelt- und Agrarauschusses einsehen:
Hier können Sie die Aufzeichnung der Landtagssitzung sehen:
(Wahlperiode 20, Datum: 13.12.2023, 18. Tagung, ab Stunde 02:23 )