Landesjagdverband betont seit 2011 die Notwendigkeit des Übungsschießens für den Tierschutz
Seit über einem Jahrzehnt setzt sich der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. für die Einführung verpflichtender Übungsschießnachweise ein. In der Stellungnahme des Verbands zur
bevorstehenden Änderung des Landesjagdgesetzes unterstreicht er erneut die essenzielle Bedeutung des Übungsschießens für Jägerinnen und Jäger, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten und ethische Jagdpraktiken sicherzustellen.
Insbesondere bei Gesellschaftsjagden, seien es Drückjagden auf Wildschweine und Hirsche oder Treibjagden auf Hasen und Fasanen, ist das Übungsschießen von zentraler Bedeutung. Nur durch regelmäßigen Umgang mit der Waffe in Theorie und Praxis kann sichergestellt werden, dass das Wild mit nur einem Schuss getroffen wird, um unnötiges Leid zu vermeiden.
„Das Wohl des Tieres steht für uns Jägerinnen und Jäger an erster Stelle. Das Übungsschießen ist ein zentrales Element, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gesellschaftsjagden so sicher und human wie möglich durchgeführt werden“, betont Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.
Nun sieht der Landesjagdverband die Chance, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die dieses Übungsschießen verpflichtend macht. Die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages sind aufgerufen, im Sinne des Tierschutzes zu entscheiden und die Bemühungen des Verbands zu unterstützen. Hierzu können die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Agrar- und Umweltausschusses im Landtag anlässlich ihrer Sitzung am 8.11. ein deutliches Zeichen setzten.
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