Heute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag über eine landesweite Katzenschutzverordnung debattiert. Der überfraktionelle Antrag von FDP, SPD, SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, um eine unkontrollierte Vermehrung und das Entstehen neuer Populationen verwilderter Katzen zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl den Tierschutz zu stärken als auch die negativen ökologischen Folgen durch wildernde Katzen zu reduzieren.
Pressestimmen der Fraktionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Dirk Kock-Rohwer betonte die Notwendigkeit einer landesweiten Katzenschutzverordnung, um den Schutz freilebender und domestizierter Katzen zu verbessern und die Auswirkungen von wildernden Katzen auf die heimische Tierwelt zu minimieren.
• CDU: Cornelia Schmachtenberg unterstrich, dass die Einführung einer solchen Verordnung dazu beitragen wird, das Katzenelend in Schleswig-Holstein zu verringern und gleichzeitig den Tierschutz zu fördern.
• SPD: Sandra Redmann erklärte, dass mit der Katzenschutzverordnung Verantwortung für den Tierschutz übernommen wird und gleichzeitig die heimische Fauna geschützt werden kann.
• FDP: Annabell Krämer hob hervor, dass die landesweite Katzenschutzverordnung ein wichtiger Schritt ist, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und somit sowohl den Tierschutz als auch den Artenschutz zu fördern.
• SSW: Dr. Michael Schunck wies darauf hin, dass das bisherige Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist und daher weitere Maßnahmen, wie die Katzenschutzverordnung, notwendig sind, um die Population verwilderter Katzen einzudämmen.
Stellungnahme des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein
„In unserer Stellungnahme haben wir als Verband die gravierenden Auswirkungen verwilderter Hauskatzen auf die heimische Tierwelt betont. Studien zeigen, dass wildernde Katzen jährlich Millionen von Wildtieren töten und damit erhebliche ökologische Probleme verursachen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert gezielte Maßnahmen wie eine landesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und spricht sich gegen eine Änderung des Paragraphen zur Ausübung des Jagdschutzes aus. Zudem muss das Management verwilderter Katzen verstärkt werden, insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten. Die Debatte zeigt deutlich, dass das Thema emotional sehr aufgeladen ist und unterschiedlich bewertet wird.
Wir begrüßen die Initiative, aber sehen im Rahmen unserer Forderungen noch weiteren Handlungsbedarf. Für Gespräche stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.“
Wissenschaftliche Fakten und Forderungen des LJV
• Eine einzige freilaufende Katze erbeutet durchschnittlich 200 Kleinsäuger und Vögel pro Jahr.
• In Schleswig-Holstein gibt es schätzungsweise bis zu 75.000 verwilderte Hauskatzen, was zu einem jährlichen Verlust von mindestens 1,5 Millionen Kleinsäugern und Vögeln allein in unserem Bundesland führt.
• Studien zeigen, dass 80 % der gerade flügge gewordenen Singvögel von Raubtieren auf vier Pfoten gefressen werden – in fast der Hälfte der Fälle sind Hauskatzen beteiligt.
• Die Weltnaturschutzunion (IUCN) stuft Hauskatzen als eine der 100 invasivsten Arten weltweit ein, da sie erheblichen Schaden in empfindlichen Ökosystemen anrichten können.
• Die BOKU-Studie (Universität für Bodenkultur Wien) kommt zu dem Schluss, dass eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sowie verstärkte Kontrollmaßnahmen dringend notwendig sind.
Die ausführliche Stellungnahme des LJV zur Expertenanhörung ist hier abrufbar: https://ljv-sh.de/wp-content/uploads/2025/02/LJV-umdruck-20-04396.pdf
Warum ist das wichtig?
Freilaufende und verwilderte Katzen stellen eine erhebliche Gefahr für die heimische Tierwelt dar. Besonders bodenbrütende Vogelarten wie die Wiesenweihe, das Rebhuhn oder der Kiebitz sind stark betroffen. Studien zeigen, dass Katzen in Deutschland jährlich Millionen Wildtiere erbeuten – ein Problem, das durch eine effektive Regulierung minimiert werden könnte.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative für eine Katzenschutzverordnung und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung praktikabel, tierschutzgerecht und wirksam erfolgt. Dabei ist entscheidend, dass Jäger, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und Kommunen in die Ausarbeitung der Verordnung eingebunden werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Verordnung spätestens nach vier Jahren evaluiert wird, um ihre Wirkung und Machbarkeit zu überprüfen. Der LJV wird den Prozess weiterhin aufmerksam begleiten und sich aktiv für den Schutz der heimischen Tierwelt einsetzen.
Die vollständige Drucksache zum Antrag finden Sie hier: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02900/drucksache-20-02961.pdf