(4.2.2021) Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. arbeiten zukünftig noch enger zusammen, um Ruhe- und Jagdzonen für Wildtiere im Stiftungsland zu optimieren. Dafür beschreiten sie gemeinsam neue Wege bei der Bildung und dem Management von Eigenjagdbezirken der Stiftung.

„Unsere Kooperation ist lange überfällig und konsequent“, erklärte Dr. Walter Hemmerling, Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz, heute bei der Unterschrift in der Geschäftsstelle der Stiftung in Molfsee. „Unsere Naturschutzflächen sind stets auch Heimat großer Wildtiere wie Reh, Rothirsch oder Wildschweinen – da ist eine Bejagung unter bestimmten Bedingungen notwendig“, so Hemmerling. „Andererseits wollen wir in einigen Bereichen absolute Ruhezonen für Wild vorhalten!“ Dazu ergänzt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes: „Ruhe können unsere Jägerinnen und Jäger gut, aber wenn es sein muss, können sie auch gezielt eingreifen. Denn gerade bei Rotwild und Wildschweinen bedarf es aus Wildschadensgründen und zur Seuchenprävention einer effektiven Regulierung durch Jägerinnen und Jäger – auch in den Naturschutzflächen.“ Dabei denke er genauso an die durch die EU vorgesehene Reduzierung von nicht-heimischen Arten, den sogenannten Neozoen wie etwa Waschbären und Marderhunden.

Das Naturschutzgebiet Dellstedter Birkwildmoor ist im Eigentum des Landesjagdverbandes und der Stiftung Naturschutz

Die Stiftung Naturschutz kann gemäß Landesjagdgesetz immer dann die Jagd auf Eigentumsflächen selbst organisieren, wenn ein arrondierter Bereich von mehr als 75 Hektar vorhanden ist. Die Stiftungsmitarbeiter jagen dort aber nicht selbst, sondern sie setzen für jedes Gebiet einen oder mehrere Jagdpartner ein (sogenannte Begehungsscheininhaber). Das Management von Wildtieren kann beispielsweise in Wiesenvogelgebieten, bei der Bekämpfung von Seuchen (Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen) oder bei der Regulierung von Problemarten geboten sein. Es gibt aber viele stiftungseigene Flächen, deren jeweiliges Schutzziel keiner Jagd bedarf. Hier verzichten Stiftung Naturschutz und Jägerinnen und Jäger auf die Ausübung. Diese Stiftungsflächen bieten dann einen, in unserer Landschaft selten gewordenen vollkommen ungenutzten und ungestörten Rückzugsraum, eine neue Wildnis auch für Wildtiere.

In der Kooperation haben der Landesjagdverband und die Stiftung Naturschutz nun vereinbart, dass überall dort, wo die Stiftung neue eigene Jagdbezirke ausweist, die betroffenen Jagdgenossenschaften und die örtliche Jägerschaft frühzeitig informiert und in einem offenen Dialogprozess über das örtliche Wildtiermanagement mit eingebunden werden.
Dieser wird in großer Transparenz und intensiver Abstimmung mit dem Landesjagdverband und den örtlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt. Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit erwarten beide Seiten, dass sich Konflikte durch die Ausweisung entschärfen lassen und die örtlichen Jägerinnen und Jäger als erfahrene und gebietskundige Jagdpartner dabei helfen, Wildtierbestände gesund zu erhalten und außerhalb der Kernruhezonen nachhaltig zu nutzen, damit in der umgebenden Kulturlandschaft keine Schäden entstehen. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Kooperation im beiderseitigen Interesse ist und zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen wird“ so Heins und Hemmerling abschließend.

PDF: KOOPERATIONSVEREINBARUNG

 

Verantwortlich für diesen Text:

Thomas Voigt, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein,
Eschenbrook 4, 24113 Molfsee, Tel. 0431/210 90 202, www.stiftungsland.de
E-Mail: thomas.voigt@stiftungsland.de

Marcus Börner, Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.,
Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek, Telefon 04347 9087-0, E-Mail: info@ljv-sh.de

 

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