Der Chinesiche Muntjak (Muntiacus reevesi) ist eine Tierart, die auf der Unionsliste der EU-Verordnung 1143/2014 für invasive Tierarten geführt wird und von dem bisher keine aktuellen Meldungen aus Deutschland bekannt sind. Für solche nicht etablierte Arten der Unionsliste sieht die EU-Verordnung vor, dass die Vorkommen sofort zu beseitigen sind, für weit verbreitetet Arten ist ein Management zu etablieren. Für den Muntjak existiert daher kein Managementplan. Die Art wird deutschlandweit im Zoologischen Gärten oder Tierparks gehalten, es existieren aber auch private Haltungen. Seit Ende März sind beim Land verschiedene Meldungen von Muntjaks in freier Natur eingegangen.
Um einen besseren Überblick über die Muntjak-Lage zu bekommen, wäre das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) dankbar, wenn Beobachtungen der Tiere beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gemeldet werden . Dabei sollen gerne auch weiter zurückliegende Beobachtungen sowie (sofern vorhanden) Bildmaterial übermittelt werden.
Was ist zu tun, wenn Sie einen Chinesischen Muntjak in Ihrem Jagdbezirk sichten?
Zunächst melden Sie die Beobachtung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR):
Sonja Klemich, Tel.: 04347 / 704 412, email: sonja.klemich@llur.landsh.de oder invasive.arten@llur.landsh.de
Dabei sollen gerne auch weiter zurückliegende Beobachtungen sowie (sofern vorhanden) Bildmaterial übermittelt werden. Bitte geben Sie bei der Meldung an, ob Sie bereit wären, ein Individuum der invasiven Art zu entnehmen. Bitte geben Sie des Weiteren an, in welchem Jagdbezirk Sie über eine Jagderlaubnis verfügen.
Hiernach prüft das LLUR ihre Meldung und erteilt Ihnen ggf. im Rahmen einer Einzelfallregelung die Erlaubnis zur Entnahme.