Im Frühjahr 2020 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig eine ungewöhnliche Tierart beobachtet, das Chinesische Muntjak. Dieser kleine, aus Ostasien stammende Hirsch hat neben seinen natürlichen Vorkommen im südöstlichen China im Verlauf von etwa 100 Jahren auch große Bestände in England etablieren können. Weitere Vorkommen wurden inzwischen aus verschiedenen europäischen Ländern bekannt. Das große Ausbreitungspotential dieser nicht heimischen Art und ihr negativer Einfluss auf die Artenvielfalt – so durch die Verdrängung einheimischer Arten und ihren hohen Verbiss aufwachsender Gehölze – führten dazu, dass sie als invasive Art von EU-weiter Bedeutung eingestuft und in eine Rechtsverordnung der Europäischen Union aufgenommen wurde.

Für invasive Arten, die sich in einem europäischen Mitgliedstaat in einer frühen Phase der Invasion befinden, gilt demnach die Verpflichtung, die Vorkommen vollständig zu beseitigen. Durch die mediale Aufmerksamkeit, mit der die Fundmeldung aus dem Frühjahr letzten Jahres begleitet wurde, sind den schleswig-holsteinischen Behörden inzwischen zahlreiche Tiere in freier Wildbahn gemeldet worden. Um die Etablierung dieser Art in Schleswig-Holstein zu verhindern, wurde den Jägern an verschiedenen Orten im Land von der Naturschutzbehörde die jagdliche Entnahme angeordnet. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der heimischen Artenvielfalt und von den beauftragten Jägern umzusetzen.

Die Maßnahme trifft bei den Jägern sowie dem Landesjagdverband auf großes Engagement, obwohl die oft geringe öffentliche Akzeptanz für jagdliche Maßnahmen in der Praxis häufig erschwerend auf die Umsetzung dieser Anordnungen wirkt. Dies gilt besonders, wenn die Gefährdung der heimischen Arten durch die nur vereinzelt angetroffenen Individuen von invasiven Arten vielen Menschen noch nicht nachvollziehbar ist. In einer Phase von vereinzelten Nachweisen wirken drastische Maßnahmen oft überzogen, sie sind aber langfristig die einzig wirksame Art, eine flächenhafte Ausbreitung zu verhindern.

Wenn nach einigen Fortpflanzungszyklen und einer starken Vermehrung von invasiven Arten dann ihre Konkurrenzfähigkeit und ihre Auswirkungen auf das Ökosystem und andere Arten deutlich geworden sind, ist es zumeist zu spät. Dann sind die finanziellen und personellen Ressourcen, die zum effektiven Schutz der heimischen Artenvielfalt vor einer weiteren Beeinträchtigung benötigt werden, oft nicht mehr aufzubringen. Dies ist eindrücklich z.B. in England zu beobachten, wo die anfängliche Besiedelung nicht verhindert wurde und wo mit inzwischen mehreren 10.000 chinesischen Muntjaks praktisch nur noch die Ausbreitungsgeschwindigkeit verzögert werden kann.

Die Naturschutzbehörden bitten daher darum, den Jägern bei der Umsetzung der ihnen angeordneten jagdlichen Entnahmen von Muntjaks mit Verständnis und nicht mit persönlichen Anfeindungen zu begegnen.

Weitere Informationen inkl. FAQs finden Sie auch unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/muntjaks.html

 

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Martin Schmidt, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek; Tel. 0 43 47 / 704-243; Email: martin.schmidt@llur.landsh.de; Internet: www.schleswig-holstein.de/llur