Zum 01. September 2020 wird die Europäische Feuerwaffenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt. Für Waffenbesitzer sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Waffenbesitzer erhalten eine persönliche Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID). Die NWR-ID beginnt mit einem “P”. Zusätzlich erhalten Waffenbesitzer eine Erwerbs-ID, die durch ein “E” gekennzeichnet ist. Die ID’s sind 21-stellig.
  • Die ID’s werden nur für den Kontakt (Kauf, Verkauf, Reparatur) mit einem Händler bzw. Büchsenmacher benötigt.
  • Alle Waffenbesitzer können ihre persönliche NWR-ID und Erwerbs-ID bei ihrer zuständigen Behörde (Waffenbehörde) anfordern. Die ID’s werden zusätzlich in die Waffenbesitzkarten (WBK) eingedruckt. Diese können i.d.R. bei der nächsten Vorsprache/dem nächsten Antrag bei der Behörde eingereicht werden mit dem Hinweis, dass die NWR-ID’s eingedruckt werden sollen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Behörde.
  • Schusswaffen und wesentliche Teile bekommen zukünftig ebenfalls eine Identifikationsnummer. Bei Schusswaffen wird diese durch ein “W” und bei wesentlichen Teilen durch ein “T” geführt. Diese Nummern werden jedoch nicht in die Teile eingehämmert oder gelasert, sondern als Nummer im NWR hinterlegt. Die Identifikationsnummer wird in die WBK eingestempelt.
  • Die An- und Abmeldefrist einer Waffe beträgt weiterhin 14 Tage.
  • Der Kauf von Munition bleibt unverändert.
Hier finden Sie weitere Informationen