Für das Jagdjahr 2021/22 fördert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. den Kauf von Fallen. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung für max. zwei in der Bauart für Schleswig-Holstein zugelassene Fanggeräte gestellt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV SH) fördert den Kauf von Fallen durch seine Mitglieder. Die Förderung findet im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ statt, die vom LJV SH und dem „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ durchgeführt wird. Die Förderung beläuft sich auf 50% des Kaufpreises jedoch max. 200€ pro Fanggerät im Rahmen des hierfür im Haushalt zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets. Pro Jagdbezirk kann im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ jeweils ein Antrag mit einer Förderung für max. zwei in der Bauart für Schleswig-Holstein zugelassene Fanggeräte gestellt werden.

Um die Situation des Niederwildes und anderer Arten zu verbessern, bedarf es der Durchführung von biotopverbessernden Maßnahmen als Reaktion auf intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich extremen Wetterereignissen und Wetterunbilden dienen Brachflächen und Blühstreifen als Rückzugsmöglichkeiten, die Schutz bieten. Damit all diese Maßnahmen erfolgreich sind, muss ein umfassendes Prädatorenmanagement gewährleistet werden. Mit der Bejagung von invasiven Arten wie dem Waschbär oder dem Marderhund sowie heimischen Raubsäugern wie dem Fuchs hilft die Fangjagd dem Niederwild und gefährdeten Bodenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Braunkehlchen.

Gefördert werden deshalb Fanggeräte und Bausätze für die Errichtung von Fanggeräten zum Lebend- und Totfang. Zusätzliche Baustoffe/Verbrauchsmaterialien wie bspw. Schrauben, Bauholz, Draht etc. oder andere Materialien wie bspw. elektronische Fallenmelder, die bei der Fertigstellung und den Betrieb eines Fanggerätes benötigt werden, sind aktuell nicht förderfähig.

Der Förderungszeitraum beginnt ab 01. September 2021 und endet am 31. März 2022.

Das Fördervolumen für die Förderung von Fanggeräten ist ausgeschöpft. Eingehende Anträge werden nicht bearbeitet!

Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des LJV SH zu richten
( ☎ 04347/9087-0, ✉ info@ljv-sh.de, Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek).

Wir wünschen viel Erfolg bei der Niederwildhege!

Antrag auf Förderung von Fanggeräten für das Jagdjahr 2021/22