Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf – obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. „Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik“, sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.
In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts.
Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet – ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird.
Die wesentlichen Dokumente finden Sie hier:
- Referentenentwurf: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Stellungnahme des FWR: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2021-03/2021-3_Stellungnahme_FWR_Referentenentwurf.pdf
- DJV/FWR-Pressemitteilung (30.3.2021) zur Verbändeanhörung: https://www.jagdverband.de/wir-haben-ein-vollzugsproblem-beim-waffenrecht
- DJV/FWR-Pressemitteilung (15.4.2021) zum Kabinettsbeschluss: https://www.jagdverband.de/regierung-verspielt-vertrauen-sicherheitspolitik
- Antrag der Grünen „Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten“ (BT-Drs. 19/17520): „Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten“ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917520.pdf