Rehkitze und andere Wildtiere suchen besonders im Frühjahr Schutz im hohen Gras. Das schützt zwar vor Fressfeinden, macht sie aber auch für Landwirte nahezu unsichtbar. Wird dort gemäht, kann das zur lebensgefährlichen Falle für die Jungtiere werden. Immer wieder werden Wildtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert daher auch dieses Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. 2,1 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung. Drohnen mit Wärmebildtechnik stellen aktuell die effektivste und zeitsparendste Möglichkeit zur Wildtierrettung dar. Ziel ist es, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, sagt dazu: „Aus der Fahrerkabine der großen Traktoren sind die Wildtiere häufig nicht zu sehen. Das wird vor allem vielen Rehkitzen zum Verhängnis. Mit unserer Millionenförderung helfen wir effektiv und fördern damit auch den Tierschutz. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir die Förderung trotz der angespannten Haushaltslage auch dieses Jahr fortsetzen. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sowie den Jäger- und Hegegemeinschaften, die vor Ort die Rehkitze retten – ihr seid unverzichtbar!“
Das BMLEH setzt diesmal auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro. Dadurch können Anträge schneller bearbeitet und die Drohnen frühzeitiger eingesetzt werden.
Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht.
Die entsprechende Richtlinie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren hauptsächlichen Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).