Im Zuge der Versendung der aktuellen Beitragsbescheide der SVLFG empfiehlt das für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im DJV-Präsidium zuständige Präsidiumsmitglied Josef Schneider (VJS Saarland) Widerspruch einzulegen. Hintergrund hierfür ist der hohe Grundbeitrag, der in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht. Bei der Einlegung eines Widerspruches ist die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe zu beachten. Weiterhin empfahl Schneider ein Musterverfahren anzustrengen um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.
DJV
Einen Vordruck zum Widerspruch erhalten Sie hier:
VORDRUCK: Widerspruch gegen SVLFG-Beitrag