Insgesamt elf tote Rotmilane wurden dem LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) seit 2017 aus dem Bereich östlich und südöstlich  von Neumünster gemeldet. Neun der seltenen Greifvögel starben nachweislich an verbotenem Insektengift.

Der Rotmilan gehört wie alle Greifvögel zu den streng geschützten Arten und unterliegt dem Schutz des Jagdrechts.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) hatte eine Belohnung in Höhe von 1.000€ ausgelobt, für Hinweise die zur Aufklärung führen. Dank der großzügigen Unterstützung aus der Bevölkerung und eines weiteren Vereines ist die Belohnung nun auf insgesamt 6.000€ angestiegen.

Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung der Fälle führen, werden unter 04551/884-0 (Polizei Bad Segeberg UVS) oder 0431/160-1503 (Polizei Kiel UVS) entgegengenommen.

(aktualisiert: 10.06.2020)