Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken ist der Einsatz von Jagdhunden in Wolfsgebieten nicht mehr möglich. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) fordert Bund und Länder auf, Rechtssicherheit nach schwedischem Vorbild zu schaffen
Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er die Hunde weiter attackierte. Zeugen haben den Vorgang bestätigt. Die Bissverletzungen stammen von dem Wolf, wie ein Tierarzt bestätigte. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen – ungeachtet der Notstandslage. Nach Ansicht von Dr. Granzin ist dies „absurd“. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will Anklage erheben. Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) zeigten sich entsetzt. Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, werden Jäger wegen der strafrechtlichen Risiken künftig keine Jagdhunde mehr für Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten einsetzen. Der LJV fordert Bund und Länder auf, die Rechtsunsicherheit umgehend zu beenden.
„Wir fordern vom Gesetzgeber klare Regeln für einen derartigen Notstand!“, so LJV-Präsident Wolfgang Heins.: Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Es sei deshalb vollkommen inakzeptabel, dass diese im Einsatz nicht geschützt werden könnten. Auch anderen Hundebesitzern würde bei einem drohenden Urteil die Möglichkeit genommen, ihren Hund zu beschützen. Als vorbildlich sei die Rechtslage in Schweden zu bezeichnen: Dort können Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor müsse allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides war im Brandenburger Fall gegeben.
Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine zur vorbeugenden Seuchenbekämpfung wie der drohenden Afrikanischen Schweinepest – und Nachsuchen auf krankes oder verletztes Wild nicht möglich. In Deutschland lebt in jedem fünften Haushalt ein Hund, insgesamt etwa 9,4 Millionen Tiere. An Jäger und andere Hundebesitzer appellieren beide Verbände: Bei vermeintlichen Wolfsattacken umgehend einen Tierarzt einschalten und eine DNA-Probe sichern lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur innerhalb weniger Stunden möglich. Viele Wunddesinfektionsmittel machen Proben unbrauchbar.
Die meisten Wolfsangriffe auf Hunde gibt es in Skandinavien von Oktober bis Dezember – zwischen 1995 und 2018 über 600. Laut Norwegian Institute for Nature Research endeten 400 davon für den Hund tödlich. Der LJV geht davon aus, dass auch in Deutschland die Zahl der Übergriffe auf Hunde zunehmen wird.