Im Kreis Dithmarschen ist die Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit rund 1.800 Gänsen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Sonntag bei entnommenen Proben verendeter Gänse das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflü-gelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzge­rechte Tötung aller verbliebenen Gänse ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsor­gung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone eingerichtet, die Teile der Kreise Dithmarschen sowie Steinburg umfasst. In der Sperrzone gelten rechtlich vorgegebene Regelungen für alle Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch die Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Verfügung gestellt.

In Schleswig-Holstein erfolgten seit Herbst 2021 Geflügelpestausbrüche in sechs Haltun­gen in den Kreisen Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg und Plön. Aufgrund dieser Aus­brüche mussten insgesamt rund 5.800 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut wurde in allen Fällen der Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Seit Herbst 2021 wurde zudem landesweit bei insgesamt 591 Wildvögeln aus allen Krei­sen sowie den kreisfreien Städten Lübeck, Kiel und Neumünster das Geflügelpestvirus nachgewiesen. In fast allen Fällen handelt es sich um den Subtyp H5N1. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Ka­nada-, Bläss-, Nil-, Saat-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Sturm-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel, Knutt), wei­tere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke, Rotmilan), Schwäne (Höcker-, Singschwan), Reiher (Silber-, Graureiher), Rabenvögel (Saatkrähe, Elster), Eulen (Uhu, Waldohreule), Teichhuhn und Kormoran. Proben von weiteren Wildvögeln befin­den sich derzeit in der Untersuchung. Bundesweit erfolgten Geflügelpest-Feststellungen in allen Bundesländern, wobei Schleswig-Holstein bisher mit mehr als der Hälfte der bundes­weiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln betroffen ist.

Alle Kreise und kreisfreien Städten bis auf die Stadt Kiel haben auf Grundlage einer loka­len Risikobewertung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein kreisweites Aufstallungsgebot ver­fügt. Die in den Kreisen Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Flensburg verfügten Aufstallungsgebote wurden mittlerweile ganz oder teilweise zurückge­nommen. So teilte der Kreis Pinneberg am 17.03.2022 mit, dass er seine Allgemeinverfü­gung zur Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben und auf die Risiko-Gebietskulisse entlang Elbe und Pinnau beschränkt habe. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat zum 20.03.2022, gemäß seiner aktuellen Risikoanalyse die Stallpflicht für Geflügel aufge­hoben. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat das Aufstallungsgebot für Geflügel für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg zum 21. März 2022 aufgehoben. Weitere Informationen hierzu stellen die jeweiligen Veterinärämter zur Verfügung.

Das Landwirtschaftsministerium hat bereits am 23. November 2021 eine für alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter landesweit verbindliche Allgemeinverfügung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Diese sind landesweit weiterhin einzu­halten, da aktuell noch nicht von einer allgemeinen Beruhigung der Lage ausgegangen werden kann. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Hal­tungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfekti­onsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahr­zeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desin­fizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen hat das Landwirtschaftsministe­rium eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält.

Mittels eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und seit Herbstbeginn noch­mals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt. Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Ordnungsamt oder Veterinäramt des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Das Landwirtschaftsministerium hat ein Bürgertelefon zum Thema Geflügelpest eingerich­tet. Dieses ist wochentags zwischen 9h und 15h unter 0431-988 7100 zu erreichen.

Quelle: PM MELUND

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI (Stand: 10.01.22):

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegel-pest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/