22. Dezember 2022 (DJV) Berlin Briefwahl findet im Mai 2023 statt. Revierinhaber müssen Wahlausweise selbst beantragen. Weitere Infos demnächst auf jagdverband.de/sozialwahl-2023.
Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat heute die freie Liste „Jäger“ zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Die Wahl findet im Mai 2023 als Briefwahl statt. Für die Zulassung mussten 300 Unterschriften von Unterstützern vorgelegt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) haben die Liste aufgestellt, um die Jägerinteressen in den Selbstverwaltungsgremien der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft besser einbringen zu können. Aus formalen Gründen konnten die Jagdverbände nicht selbst als Listenträger auftreten. Die Liste wurde daher unter dem Kennwort „Jäger“ als freie Liste eingereicht.
Die Sozialwahlen finden bundesweit als Briefwahl im Mai 2023 bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Der DJV bedauert, dass das Verfahren sehr kompliziert ist: Es werden unter anderem nicht alle Wahlberechtigten direkt angeschrieben, sondern nur jedes einzelne „Unternehmen“. Bei der Jagd ist dies in der Regel jedes Revier. Die Angeschriebenen müssen einen Fragebogen der SVLFG beantworten. Alle Wahlberechtigten müssen dann gesondert ihren Wahlausweis beantragen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt.
Der DJV informiert unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 in Kürze näher über das Verfahren.
Quelle PM DJV