Vergessen Sie nicht Ihren Jagdversicherer bei Adressänderungen oder geänderten Bankdaten – gerade bei 3-jähriger Laufzeit Ihrer Versicherung – zu informieren (Brief; Fax, Email). Wenn der neue Versicherungsnachweis nicht zugestellt oder die Prämie bei laufenden Versicherungen nicht abgebucht werden kann, dann ist der Versicherungsschutz und damit der Jagdschein gefährdet. Zudem fallen für jede Fehlbuchung Bankgebühren an.
Für das Jagdversicherungspaket des Landesjagdverbandes (LJV) ist im Januar 2023 der Versand der neuen Versicherungsnachweise erfolgt. Dabei kamen einige Versicherungsscheine als „unzustellbar“ zurück.
Ohne aktuellen Versicherungsschein kann der Jagdschein nicht verlängert werden !
Für das LJV-Jagdversicherungspaket über die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist der Ansprechpartner und Betreuer:
GS-Jagdversicherungen
Albrecht Stahl Fax 04542-843892
Kapellenweg 1a Email info@gs-jagdversicherungen.de
23883 Grambek Tel 04542-843891
Auch Ihre Kreisjägerschaft im LJV ist auf Ihre Mitarbeit bei der Pflege Ihrer Mitgliederdaten angewiesen und ist für jede Information zu Änderungen der Adress-, Kontakt- oder Bankdaten (z.B. aufgrund Bankenfusionen) dankbar.
Das Lösen/Verlängern des Jagdscheins sollte unbedingt frühzeitig vor dem 01.04.2023 erfolgen, um Konflikte mit der Jagdbehörde in Zusammenhang mit dem Besitz von Jagdwaffen oder als Revierinhaber zu vermeiden. Durch die u.U. erforderliche Verfassungsschutzabfragen kann dies mehr Zeit in Anspruch nehmen.