Kreis Schleswig-Flensburg hebt Fütterungsverbot vorübergehend auf

Aufgrund der anhaltenden winterlichen Wetterlage hat der Kreis Schleswig-Flensburg mit sofortiger Wirkung die vorübergehende Aufhebung des Fütterungsverbotes gemäß § 18 LJagdG angeordnet.

Der Kreis bittet darum, die Reviere entsprechend kurzfristig zu informieren. Die Fütterung darf ausschließlich artgerecht an den dafür vorgesehenen Futterstellen erfolgen. Zulässig ist nur energiearmes Raufutter.

Nach Aufhebung dieser Anordnung sind alle angelegten Fütterungen unverzüglich zu entfernen und die Futterstellen vollständig abzuräumen. Der Zeitpunkt der Aufhebung wird vom Kreis Schleswig-Flensburg gesondert und schriftlich bekannt gegeben.

Abschließend weist der Kreis darauf hin, dass nach Aufhebung der Anordnung weiterhin bestehende Fütterungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.