Mit der Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften werden Erwerb und Besitz von Schalldämpfern landesweit einheitlich geregelt. Der Deutsche Jagdverband, die angeschlossenen Landesjagdverbände und weitere Partnerverbände haben seit Jahren auf eine bundeseinheitliche Lösung gedrängt. Der Landesjagdverband begrüßt die Vereinheitlichung, die für Jägerinnen und Jäger ebenso wie für die Behörden eine Minderung der Bürokratie bedeutet. Schalldämpfer werden in Erwerb und Besitz den Langwaffen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass der Erwerb für Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jahresjagdschein nun ohne Voreintrag möglich ist und binnen einer Frist von 2 Wochen bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingetragen werden muss.

Erlass zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern