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Die Zeit der Kitzrettung steht bevor und es häufen sich die Fragen, ob die klassischen Kitzrettungsmaßnahmen weiterhin in Zeiten von Corona möglich sind.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. gibt hierzu folgende Empfehlungen (Stand 30.03.2020):

  • Absuchen der Flächen mit Hund – ja, sofern Hundeführer und Hund alleine sind. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.
  • Absuchen der Fläche in der Gruppe oder mit Menschenkette – nein
  • Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen – ja, sofern alleine und im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.
  • Absuchen der Flächen mit Drohnen – ja, mit der Maßgabe, dass das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter (unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) untereinander) völlig getrennt von dem Team der Wildtierberger (bestehend aus max. 2 Personen unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) untereinander) in der Fläche arbeitet. Kontakt zwischen Drohnenteam und Wildtierbergeteam besteht vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich über Telefon oder Funk

Die vorgenannten Regelungen geben den aktuellen Stand (Stand 30.3.2020) wieder und beziehen sich auf das Land Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!

Weitere Informationen finden sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html