Die Jagd ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge. Sie dient der Lebensmittelproduktion, der Seuchenprävention und dem Schutz von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft.
Der Herbst ist die Zeit der Bewegungsjagden. Trotz der Coronapandemie müssen sich Jägerinnen und Jäger auf die Bewegungsjagden vorbereiten. Großflächig und zum Teil revierübergreifend geplante Jagden sind wichtig. Sie sind kontaktarm und finden im Freien statt.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein, der Bauernverband Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Waldbesitzerverband, der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) und die Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein appellieren an die Landesregierung die Durchführung von Bewegungsjagden bei den weiteren Ausgestaltungen der Regelungen zum Umgang mit Corona weiterhin zuzulassen:
- Die intensive Bejagung des Schwarzwildes im Zuge der Seuchenpräventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist von höchster Priorität, um eine Ausbreitung der ASP im Wildschweinbestand zu verhindern und einem Seucheneintrag in Schweinemastbetrieben vorzubeugen. Die Bewegungsjagden fungieren als elementarer Baustein der ASP-Seuchenpräventionsmaßnahmen. Um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Seuchengeschehens zu verringern müssen Bewegungsjagden durchgeführt werden.
- Jagden dienen der Wildschadensprävention in Feld und Wald. Im Hinblick auf Schalenwildarten wie bspw. Schwarzwild kann bei den derzeitigen Verhältnissen (Klima, Nahrungsverfügbarkeit etc.) eine jährliche Reproduktionsrate von über 300% erwartet werden. Um Ernten von Feldfrüchten und den Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern zu gewährleisten sind effektive Bewegungsjagden unabdingbar. Aus Sicht des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums ist die Durchführung von Jagden, insbesondere die Fortführung der intensiven Jagd auf Schalenwild von großer Bedeutung und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen auch durchaus möglich.
- Der Großteil der Jahresgesamtstrecken können ausschließlich mit Hilfe von Bewegungsjagden erlegt werden. Sie sind somit ein funktionierendes und notwendiges Werkzeug in der Bestandsregulierung und nachhaltigen Nutzung des Wildes. Um dies effektiv zu gewährleisten und die behördlich angeordneten Abschusspläne zu erfüllen, muss die Durchführung von Bewegungsjagden ermöglicht werden.
- Bei der Jagd ist problemlos ein Mindestabstand von über anderthalb Metern einzuhalten da die Jagden im Freien stattfinden. Der Hygiene kommt eine noch größere Bedeutung zu, als dies bei der Jagd ohnehin schon der Fall ist. Die Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Mit derselben Verantwortung werden sie auch die Abstands- und Hygieneregeln auf Bewegungsjagden umsetzen.
- Jagden finden nicht im öffentlichen Raum statt. Wald- und Wirtschaftswege können entsprechend gesperrt werden, um Kontakt zu Dritten zu verhindern.
- Hundeführerinnen, Hundeführern und Treibern muss ein problemloses Agieren unter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ermöglicht werden.
- Jagden können mit Hilfe der Hinweise und Empfehlung zur Durchführung von Gesellschaftsjagden (https://ljv-sh.de/hinweise-und-empfehlungen-fuer-die-durchfuehrung-von-gesellschaftsjagden-unter-corona-bedingungen/), die der Landesjagdverband Schleswig-Holstein in Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), durchgeführt werden.
- Sonderregelungen wie bspw. die Erntehelferregelung haben gezeigt, dass weitsichtige Entscheidungen zielführend und konform zu geltenden Coronabestimmungen getroffen werden können.
Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Schleswig-Holstein |
Kontakt: Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V., Böhnhusener Weg 6, 24220 Flintbek
Tel.: 04347-9087-0, Info@LJV-SH.de, www.LJV-SH.de