Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals Geflügelpest des Subtyps H5N4 in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Der Subtyp wurde bei einem Schwan und einer Möwe aus Heiligenhafen, Kreis Ostholstein, festgestellt. Darüber hinaus wurden seit dem Jahreswechsel bei 70 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie in der Hansestadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen.
Nachdem die Zahlen zu Beginn des Jahres langsam sanken, ist nun wieder ein Anstieg zu erkennen. Umweltminister Jan Philip Albrecht warnt: „Der Kampf gegen die Geflügelpest braucht einen langen Atem. Dass bislang nur wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen sind, haben wir insbesondere der Vorsicht und Gewissenhaftigkeit der Halterinnen und Halter zu verdanken. Jetzt geht es darum, weiter durchzuhalten und die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten.“
Mit rund 440 im aktuellen Geschehen bestätigten Fällen entfallen etwa 70 Prozent aller Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in Deutschland auf Schleswig-Holstein.
Seit Beginn dieser Woche wird dabei ein erneuter Anstieg von positiven Befunden an West- und Ostküste sowie dem Binnenland im Landeslabor verzeichnet. So stehen derzeit über 20 seit Montag eingesendete Proben aus neun Kreisen und zwei kreisfreien Städten zur Bestätigung beim FLI aus.
Der neue Subtyp H5N4 wurde EU-weit bislang nur bei einzelnen Wildvögeln im Bodenseeraum in Baden-Württemberg und der Schweiz nachgewiesen. Der neue Subtyp H5N4 stellt damit aktuell neben H5N8, H5N5, H5N3 und H5N1 den fünften in Schleswig-Holstein nachgewiesenen Subtyp bei Wildvögeln dar.
In Schleswig-Holstein erfolgte in bislang sechs Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 5.000 Stück ein Nachweis der Geflügelpest. Der letzte Fall ereignete sich Ende Dezember in Dithmarschen. Bundesweit sind bereits über 60 Haltungen betroffen, die Zahl steigt weiter an.
Nach den letzten Nachweisen bewertet das FLI das Risiko einer Virusausbreitung der Wildvogelpopulation und das eines Eintrags in Hausgeflügelhaltungen aktuell weiterhin als hoch.
Hintergrund:
Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:
Weitere Informationen
Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts
Informationen der Landesregierung
Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest