Zweiter Rotmilan-Totfund im Projektgebiet zum Schutz dieser bedrohten Greifvogelart

KREISE SEGEBERG / PLÖN / RD-ECK. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat im März dieses Jahres ein regionales Rotmilan-Projekt in Teilen der Kreise Segeberg, Plön und Rendsburg-Eckernförde gestartet. Ziel ist es, durch eine Brutvogel-Untersuchung und mit Hilfe von Nestpaten mehr über die Situation der Rotmilane in diesem Gebiet zu erfahren (https://projekt-rotmilan-sh.de).

Leider mussten am 26. Juni einige der Nestpaten live am Bildschirm miterleben, wie eines der Jungen in einem öffentlich einsehbaren Kameranest innerhalb kurzer Zeit, nachdem ein Altvogel es fütterte, immer schwächer wurde und anschließend aus dem Nest gefallen ist. Projektmitarbeiter haben kurze Zeit später mit den Paten  und der Polizei den toten Jungvogel sichergestellt und ihn am Montag zur Untersuchung ins Landeslabor gebracht. Anschließend werden weitere Proben für eine toxikologische Untersuchung an die Universität Göttingen geschickt. Das zweite Junge hat von der Beute augenscheinlich nichts gefressen und am Montagmorgen das Nest erstmals verlassen. Auch die Eltern konnten beide noch am Nest beobachtet werden.

Dies ist nun schon der zweite Fall toter Rotmilane in diesem Jahr im Projektgebiet. Leider vergehen immer einige Wochen Zeit, bevor die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen und damit Hinweise auf die genaue Todesursache vorliegen. Daher konnten auch für den ersten Fall aus dem April, bei dem erst ein toter Altvogel und bei der Nachsuche die Reste eines weiteren toten Rotmilans sowie eines Mäusebussards im Nestbereich gefunden wurden, die Todesumstände noch nicht geklärt werden.

Hintergrund: Der Rotmilan ist die Greifvogelart, für die Deutschland auch international die größte Verantwortung hat, weil etwa die Hälfte des weltweiten Bestandes in unserem Land brütet. In den vergangenen drei Jahren sind dem LLUR in einem engen räumlichen Umkreis östlich und südöstlich von Neumünster 19 tote Rotmilane gemeldet worden. Die Fachabteilungen für Umwelt- und Verbraucherschutz der Polizeidirektionen Bad Segeberg und Kiel (UVS) haben seinerzeit Ermittlungen zu den Fällen aufgenommen. Die Untersuchungen zur Todesursache ergaben, dass mehrere Rotmilane nachweislich an einem seit vielen Jahren nicht mehr zugelassenen Insektizid verendet sind.

Rotmilane gehören wie alle Greifvögel zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung verstößt gegen Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht und kann als Straftat mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder 5 Jahren Haft geahndet werden.

 

Quelle: LLUR