Nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. DJV fordert mehr Biosicherheit an Transitrouten und in Schweinemastbetrieben.
Gestern haben Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Den verendeten Frischling haben Jäger in den Ruhner Bergen nahe der Autobahn 24 gefunden. Wie das Virus dorthin gelangt ist, können die zuständigen Behörden derzeit noch nicht sagen. Der nächste bekannte Ausbruch bei Wildschweinen ist 160 Kilometer entfernt. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbands (DJV) deutet vieles darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Dies gilt auch für den ASP-Ausbruch vor zehn Tagen in einer abgeschotteten Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern. Der DJV fordert, dass die Biosicherheit ernster genommen und strenger kontrolliert wird.
Lebensmittelreste aus Schweinefleisch beispielsweise können das hochinfektiöse ASP-Virus enthalten und weitere Tiere anstecken. Rastanlagen an Transitstrecken sollten deshalb gezäunt, Mülltonnen grundsätzlich verschlossen sein. Zudem sollten landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung verstärkt auf Hygiene achten. Das Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens oder an der Kleidung über 100 Tage.
Deutschlandweit gibt es bereits mehr als 2.800 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen – Tendenz steigend. Gemeinsam mit dem Deutschem Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer fordert der DJV ein konsequenteres Vorgehen gegen die Seuche. Trotz guter Ansätze müssten die Behörden von Bund, Länder und Landkreisen enger zusammenarbeiten. Die gemeinsamen Positionen der drei Verbände sind im „Forderungspapier zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ zusammengefasst.
Weitere aktuelle Informationen zur ASP gibt es im Internet: www.jagdverband.de/asp.
Vor diesem Hintergrund bittet der LJV:
- Jagdreisen in die betroffenen Regionen zu unterlassen.
- In jedem Fall sind die Biosicherheitsmaßnahmen (bspw. Reinigen von Kleidung, Fahrzeugen) einzuhalten.
- Fallwild, Aufbrüche, Zerwirkreste und Schwarten von Schwarzwild sollten unbedingt an den Sammelplätzen in Schleswig-Holstein entsorgt werden.
- Beim Transport von Schwarzwild auf auslaufsichere Gefäße/Wannen zu achten und diese abzudecken.
- Jedes Stück Fallwild/Unfallwild beim Schwarzwild direkt über die TFK App oder beim zuständigen Kreisveterinär unverzüglich zu melden und beproben zu lassen.
- Sämtliches erlegtes Schwarzwild weiterhin zu beproben – insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen. Geeignete Probenröhrchen und Gefäße erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt. Das Landeslabor bittet darum vorzugsweise Blutproben zu nehmen.
- Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden zentral aufbrechen.
- Schwarzwild aus den betroffenen Bundesländern bitte nur nach Schleswig-Holstein einführen, wenn diese negativ auf ASP getestet worden.