Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist trotz Corona-Pandemie grundsätzlich weiterhin möglich und vorgesehen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. hat seinerseits diese Maßgaben mit Blick auf die Auswirkungen für die jagdliche Praxis überprüft. Für uns Jägerinnen und Jäger sind dabei folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

Die Einhaltung der behördlichen Abschusspläne ist zu gewährleisten. Inländischen Jägern ist die Fahrt ins Revier uneingeschränkt möglich, ausländische Jäger dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn Sie Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer sind.

Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd, die Jagdhundeausbildung, Jungwildrettung und notwendige Revierarbeiten. Seit 18. Mai ist außerdem die Jungjägerausbildung wieder gestattet, sofern dafür ein Hygienekonzept erarbeitet wird und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.

Bei allen Tätigkeiten sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Organisation von Veranstaltungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16.05.2020.

Dabei haben Jägerinnen und Jäger folgendes zu beachten:

  • Bei allen Handlungen ist der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.
  • Gesellschaftsjagden sind Veranstaltungen im Sinne des § 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung (Stand:18.05.2020) und mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Sie unterliegen den besonderen Anforderungen an die Hygiene und erfordern die Erstellung eines Konzeptes nach § 4 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Trotz der Lockerungen gilt das grundsätzliche Kontaktminimierungsgebot. Außerdem sind weiterhin keine Veranstaltungen erlaubt (Turniere, Wettkämpfe oder sonstige Events). Zudem gilt bei der Ausübung von Dienstleistungen das Kontaktverbot. Dies ist insbesondere relevant, wenn die Ausübung von Sport mit einer Dienstleistungstätigkeit verbunden ist, bei der der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann (z.B. bei körperlicher Hilfestellung).

Aufgrund dieser Lockerungen bitten wir darum, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu sein, und alle Tätigkeiten im Rahmen der Jagdausübung unter Beachtung der Auflagen sorgsam wiederaufzunehmen.

Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!