Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat gestern am 27.08.2026 in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes beraten. Hintergrund ist die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sowie der zunehmende Handlungsbedarf beim Management invasiver Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund.

In der Debatte wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass die Herausforderungen für Weidetierhalter, Küstenschutz, Landwirtschaft und Jagdpraxis zugenommen haben. Während die Fraktionen unterschiedliche Schwerpunkte setzten, bestand Einigkeit darüber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen an die veränderten Anforderungen angepasst werden müssen.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, die landesrechtlichen Regelungen an die neue bundesrechtliche Situation beim Wolf anzupassen. Künftig sollen besondere Weidegebiete ausgewiesen werden können, um dort unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz von Weidetieren und die Funktionsfähigkeit des Küstenschutzes sicherzustellen. Gleichzeitig soll das Wolfsmanagement auf eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage gestellt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle betrifft invasive Arten. Für Nutria, Waschbär und Marderhund sollen die Möglichkeiten zur Schadensabwehr erweitert werden. Dabei stehen insbesondere der Schutz von Deichen, die Vermeidung von Schäden an Infrastruktur sowie der Schutz heimischer Arten im Fokus.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt, dass die politischen Fraktionen die praktischen Herausforderungen vor Ort anerkennen und sich intensiv mit den Belangen von Weidetierhaltern, Jägern, Landnutzern und dem Küstenschutz auseinandersetzen. Aus Sicht des Verbandes ist entscheidend, dass die gesetzlichen Regelungen künftig praxisgerecht, rechtssicher und vollzugsfähig ausgestaltet werden.

„Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz macht eine Anpassung des Landesjagdgesetzes erforderlich. Gleichzeitig müssen Lösungen geschaffen werden, die den Schutz von Weidetieren, den Küstenschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaften gleichermaßen berücksichtigen. Ebenso wichtig ist ein wirksames Management invasiver Arten, die zunehmend Schäden verursachen und heimische Ökosysteme belasten“, erklärt Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten und voraussichtlich im Umwelt- und Agrarausschuss behandelt. Der Landesjagdverband wird sich konstruktiv in die weitere Diskussion einbringen und die Interessen der Jägerinnen und Jäger sowie der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins vertreten.

Weitere Informationen: Die Debatte erfolgte im Rahmen von TOP 18 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz“.