Die Gesetzesnovelle des Landesjagdgesetzes tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2024 in Kraft. Bereits am 13.12.2023 fand im Landtag die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Die Abstimmung zum Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt. Der Vorsitzende des Umwelt- und Agrarausschusses Heiner Rickers (CDU) verwies zur Abstimmung auf den Entwurf des Ausschusses, der mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen wurde. Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, stimmten die Abgeordneten auch für weitere Neuerungen in Bezug auf den Umgang mit invasiven Arten, Gruppenabschussplänen sowie der Einführung eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 26. Januar 2024 in Kraft. Die zukünftige Ausgestaltung des verpflichtenden Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild wird zeitnah erlassen. Wir werden entsprechend informieren.

Wichtige geänderte Punkte im Überblick:

  • Der Wolf wird dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt
  • Die Nutria bekommt eine ganzjährige Jagdzeit (vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG)
  • Der Einsatz von bisher zulässiger Nachtsichttechnik auf Haarraubwild und Nutria wird erlaubt
  • Gruppenabschusspläne werden gesetzlich verankert
  • Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften (ab Seite 2)