Wichtige Information zur Vorbereitung der Landestrophäenschau 2024

Anlässlich des Landesjägertages am 6. April 2024 soll wieder eine Landestrophäenschau im Rahmen der OUTDOOR-Messe in Neumünster (5.-7. April 2024) durchgeführt werden.

Dazu sollen jeweils zwei Trophäen pro Kreisjägerschaft pro vorkommender Schalenwildart ausgestellt werden. Dieses können die stärksten, abnormsten oder besonders interessante Trophäen sein, die im abgelaufenen Jagdjahr 2023 zur Strecke gekommen sind (auch als Fallwild). Dazu sollten nur Trophäen von reifen Trophäenträgern angemeldet werden. Die Entscheidung obliegt der jeweiligen Kreisjägerschaft.

Auch in diesem Jahr soll eine Bewertung der angelieferten Trophäen vorweg erfolgen.

Da die Trophäenanhänger in der Vergangenheit häufig nicht lesbar oder unvollständig ausgefüllt waren, hatten die Kreisjägerschaften 2023 erstmalig alle Trophäen, die ausgestellt werden sollten, online an den LJV zu melden. Dieses Verfahren hat sich bewährt, da die Trophäenanhänger zentral ausgedruckt werden konnten und für die Besucher wesentlich besser lesbar waren. Überdies erleichterte dieses Verfahren die Organisation der Landestrophäenschau durch den Arbeitskreis Schalenwild.

Für die Landestrophäenschau 2024 sind die vorgesehenen Trophäen durch die Kreisjägerschaften online anzumelden!

Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Wildart                                                          z.B. Damhirsch
  • Kreisjägerschaft
  • Revier (mit Angabe ob EJB oder GJB):       z.B. EJB Finkental oder GJB Finkental
  • Erleger
  • Erlegungsdatum

Keine Angaben zum Alter, zum Trophäengewicht oder Wildbretgewicht!

Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert die Anlieferung der Trophäen im Foyer Nord der Holstenhallen in Neumünster am Mittwoch, den 3. April zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Es werden nur Trophäen angenommen, die bis zum 27. März von den Kreisjägerschaften online angemeldet wurden.

Auch Trophäen, die erst am 4. oder 5. April angeliefert werden, können nicht angenommen werden.

Ein Austausch von Trophäen ist nicht möglich. Wenn z.B. eine angemeldete Trophäe nicht termingerecht angeliefert werden kann, ist es nicht zulässig, dafür eine andere Trophäe anzuliefern.

Unterkiefer sollen den Trophäen nicht beigefügt sein und werden nicht entgegengenommen. Für jede empfangene Trophäe wird eine Quittung an den Einlieferer übergeben, die bei Wiederabholung am Sonntag, den 7. April zwischen 17.00 und 18.00 Uhr zurückzugeben ist, nachdem auf ihr der Rückempfang bestätigt wurde. Ohne Vorlage dieser Quittung wird keine Trophäe herausgegeben!

Die am Mittwoch angelieferten Trophäen werden am Donnerstag bewertet und anschließend im Forum aufgehängt, wo sie während der Öffnungszeiten der Messe von den Messebesuchern besichtigt werden können. Es erfolgt eine Bewachung der Trophäen durch einen Wachdienst der Messegesellschaft.

Für die Bewertung werden alle Trophäen (ausgenommen Muffelwild und Schwarzwild) vom Brett abgenommen und so weit demontiert, dass eine Gewichtsfeststellung ohne Fremdkörper möglich ist. Daher dürfen diese nicht verklebt oder mit Vergussmasse ausgegossen sein. Keilerwaffen können nur bewertet werden, wenn der Umfang der Gewehre ermittelt werden kann. Aufgeklebte Gewehre können nicht bewertet werden, da die Ermittlung der Umfänge in dem Zustand nicht möglich ist. Für jede Trophäe wird eine Ergebnisurkunde für die Bewertung erstellt und mit einer Medaille zurückgegeben. Die Vergabe dieser Medaille erfolgt für jede Trophäe, unabhängig vom Bewertungsergebnis!

Bei Trophäen, die zuvor bereits durch einen CIC-zertifizierten Trophäenbewerter bewertet wurden, ist die entsprechende Urkunde der Trophäe beizufügen. Eine erneute Bewertung erfolgt dann nicht mehr.

Mit der Anlieferung der Trophäen erklärt der Inhaber sein Einverständnis mit dem vorstehend geschilderten Vorgehen.

Es ist vorgesehen, diejenigen Trophäen zu fotografieren, die beim Landesjägertag am 6. April vorgestellt und besprochen werden. Wenn ein Inhaber nicht damit einverstanden ist, dass seine Trophäe fotografiert wird, soll dieses bei Anmeldung der Trophäe vermerkt werden. Wenn dieser Vermerk nicht vorliegt, wird vom Einverständnis des Inhabers ausgegangen.

Sollten bei Rückgabe der Trophäen Verluste oder Beschädigungen festgestellt werden, sind diese unmittelbar zu reklamieren.

Die Landestrophäenschau soll unseren Blick auf die Entwicklung der Schalenwildbestände verbessern und liegt daher in unser aller Interesse. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn sich möglichst alle Erleger oder Inhaber infrage kommender Trophäen an diesem Vorhaben beteiligen und die Kreisjägerschaften trotz des frühen Termins rechtzeitig über die Entsendung entscheiden und den An- und Abtransport organisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Malmström

Vorsitzender des AK Schalenwild

schalenwild@ljv-sh.de